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Kabinett gibt Pläne zur Ausweitung unterstützender Angebote in der häuslichen Pflege zur Verbandsbeteiligung frei

Pflegebedürftige Menschen benötigen neben Pflegeleistungen oftmals Hilfe bei der Bewältigung ihres Alltags. Die Möglichkeiten unterstützender Leistungen in der häuslichen Pflege sollen sowohl für Angehörige als auch für Pflegebedürftige selbst in Niedersachsen ausgeweitet und verbessert werden. Das Kabinett hat in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf der neuen Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45 a Absatz 1 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) für die Verbandsbeteiligung freigegeben.

Danach könnten ab 2022 in Niedersachsen neben juristischen Personen und Personengesellschaften auch gewerblich tätige Einzelpersonen sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als sogenannte „unterstützende Personen“ anerkannt und gegen Entgelt im hauswirtschaftlichen Umfeld tätig werden. Für Sozialministerin Daniela Behrens würden diese Angebote einige Vorteile mich sich bringen: „Im Alltag der häuslichen Pflege gibt es viel mehr zu tun als die reine Pflegeleistung selbst. Pflegebedürftige müssen betreut und beaufsichtigt, ihre Tage gestaltet werden. Pflegende Angehörige benötigen oft eine helfende Hand im Haushalt, sei es beim Einkaufen oder Wäsche waschen. Hierfür braucht es vor allem Menschen mit Zeit und Empathie. Das können neben Anbieterinnen und Anbietern in der ambulanten Pflege auch Nachbarinnen oder Nachbarn, oder in Einzelunternehmung selbstständige Personen sein.“

Die Pflegekassen erstatten für haushaltsnahe Dienstleistungen den sogenannten Entlastungbetrag von bis zu 125 Euro monatlich. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Angeboten erbracht wurden.

Derzeit gibt es in Niedersachsen rund 740 anerkannte Angebotsträger mit hochgerechnet 20.000 eingesetzten Kräften. Dennoch stehen aktuell nicht an jedem Ort und nicht für alle Pflegebedürftigen Anbieterinnen oder Anbieter in ausreichender Zahl zur Verfügung. Im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen wurde deshalb vereinbart, die Anerkennungskriterien zu aktualisieren und an die aus der Pflegelandschaft gemeldeten Bedarfe anzupassen. Die wichtigste geplante Neuerung ist die Eröffnung der Anerkennung für gewerblich tätige Einzelpersonen sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer. Zu rechnen wäre mit einer Zahl von 2.000 bis 5.000 zusätzlichen Anbieterinnen und Anbietern.

Die Anerkennungsvoraussetzungen für die ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer sollen angepasst werden, um dem niedrigschwelligen Charakter des Angebots gerecht zu werden und gleichzeitig die Qualität der Versorgung weiterhin zu sichern. Eine zusätzliche Unterstützung ist vorgesehen durch die Absicherung des Ausfallrisikos beim Haftpflichtversicherungsschutz über einen Rahmenvertrag des Landes.

Die Antrags- und Anerkennungsverfahren sollen nach Inkrafttreten der Verordnung durch das Landessozialamt bearbeitet werden.


Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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