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Kabinett leitet Landtag den sechsten Bericht zum Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) zu

In seiner (heutigen) Sitzung hat sich das Landeskabinett mit dem Bericht zur Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) befasst. Der sechste Bericht beschreibt für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2022, wie es um die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst gestellt ist. Der Bericht wird nun dem Landtag zugeleitet.

Dem Bericht nach waren im Jahr 2022 knapp zwei Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst Frauen. Dennoch sinkt der Frauenanteil mit steigender Laufbahngruppe. Zugleich weisen in jeder einzelnen Laufbahngruppe die jeweils höchsten Besoldungs- und Entgeltgruppen den niedrigsten Anteil an Frauen auf. Auch die Verläufe der Erwerbstätigkeit verzeichnen mit Eintritt in die Familienphase eine erhebliche Ungleichheit zwischen den Geschlechtern in der öffentlichen Verwaltung. So bleibt die Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung eine weibliche Beschäftigungsform: Jede zweite Beschäftigte arbeitet demnach in Teilzeit, bei den männlichen Beschäftigten trifft dies nur auf jeden Zehnten zu.

Ein weiterer Indikator für den Stand der Gleichstellung ist die Beteiligung von Frauen in Gremien der öffentlichen Verwaltung. Häufig sind diese nicht paritätisch besetzt, wie die aktuellen Zahlen zeigen: In etwas mehr als jedem dritten Gremium beträgt der Frauenanteil weniger als 50 Prozent.

Gleichzeitig sieht der Bericht aufgrund der Altersstruktur im öffentlichen Dienst auch bedeutsame Chancen. Ein erheblicher Teil der Führungskräfte wird in den kommenden Jahren aus dem Dienst ausscheiden.. Damit eröffnet sich die Möglichkeit, die bestehende Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen in größerem Umfang sichtbar abzubauen.

„Der Bericht verdeutlicht, dass das bisherige Gleichberechtigungsgesetz über die Jahre Wirkung entfaltet hat“, so Minister Philippi. „Aber es ist noch Luft nach oben. Chancengleichheit geht nicht automatisch mit einem steigenden Frauenanteil an den Beschäftigten einher. Eine Reform des NGG ist daher der notwendige und richtige Schritt.“

Hintergrund
Die Landesregierung unterrichtet den Landtag in jeder Wahlperiode einmal über die Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat den Bericht im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erstellt. Dafür wertete es die Daten der Personalstandstatistik des Landes aus und führte eine Online-Befragung unter 946 Dienststellen im Land durch.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium
pressestelle@ms.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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