Kabinett stimmt Gesetzesentwurf zu Änderungen beim Abwasserabgabengesetz zu – Land soll von Unteren Wasserbehörden den Vollzug übernehmen
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG) und der Aufhebung der Verordnung über Zuweisungen an kommunale Körperschaften aus der Abwasserabgabe zugestimmt. Der Entwurf geht jetzt in die Verbandsbeteiligung.
Durch die Gesetzesänderung soll der Vollzug des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) zentral vom Land übernommen werden. Die Zuständigkeit für den Vollzug, also insbesondere die Erstellung von Bescheiden für die Abwasserabgaben, soll künftig nicht mehr bei den Unteren Wasserbehörden, sondern landesweit beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) liegen. Damit sollen die Kommunen entlastet werden. Zugleich soll ein noch effizienteres und landesweit einheitliches Verwaltungshandeln, etwa auch bei rechtlichen Änderungen, ermöglicht werden.
Der Landesrechnungshof hat sich zuletzt in seinem Jahresbericht 2020 für eine Zentralisierung ausgesprochen und aufgrund bestehender Mängel bei der Erhebung der Abwasserabgabe eine Zentralisierung für fachlich und wirtschaftlich geboten erachtet. Die Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörden für die Zulassungen und Überwachungen im Bereich der Abwassereinleitungen in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser bleibt von der Zentralisierung des Vollzugs des AbwAG unberührt.
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erstellt am:
23.09.2025
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