Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Klares Zeichen gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens in Niedersachsen

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Beschluss vom (heutigen) Dienstag die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verabschiedet. Mit der Annahme der Definition untermauert die Niedersächsische Landesregierung ihre Verantwortung, für den Schutz jüdischen Lebens einzutreten und Antisemitismus in all seinen Facetten entschieden entgegenzutreten.

Um Antisemitismus, egal von wem und in welcher Form, zu bekämpfen, muss er frühzeitig erkannt werden. Gesellschaft und staatliche Akteure müssen gezielt für die verschiedenen Erscheinungsformen von Antisemitismus sensibilisiert werden. Das gilt heute umso mehr, als Antisemitismus sich aktuell verstärkt und in verschiedenen Ausprägungen zeigt und teils auch verdeckt auftritt.

Die International Holocaust Remembrance Alliance ist eine internationale Institution mit insgesamt 34 Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland. Sie wurde 1998 auf schwedische Initiative als Task Force für Internationale Zusammenarbeit für Bildung, Gedenken und Forschung zum Holocaust gegründet. Mit ihrer Arbeitsdefinition von Antisemitismus hat sie im Mai 2016 eine allgemeingültige Umschreibung von Antisemitismus erarbeitet, um seine Identifizierung und Bekämpfung zu erleichtern.

Die Bundesregierung hat am 20.09.2017 beschlossen, sich der IHRA-Definition von Antisemitismus anzuschließen und eine Erweiterung der Definition um den folgenden Satz vorgenommen: "Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein."

Unter Berücksichtigung einer geschlechtergerechten Schreibweise lautet die Definition der heute von der niedersächsischen Landesregierung beschlossenen Definition nun wie folgt:

„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss wird nun auch Niedersachsen diese Arbeitsdefinition als Grundlage seines Regierungshandelns übernehmen. Damit wird ein einheitlicher Arbeitsbegriff geschaffen, der ressortübergreifend, etwa in den Bereichen Bildung, Justiz, Polizei und Schule, Orientierungshilfe beim Erkennen von Antisemitismus geben wird.

Dr. Kathrin Wahlmann: „Die jüngsten Terrorangriffe der Hamas auf den israelischen Staat und seine Bürgerinnen und Bürger haben uns allen erneut vor Augen geführt, dass eine konsequente Auseinandersetzung mit Antisemitismus in all seinen Ausprägungen wichtiger denn je ist. Nach dem 7. Oktober 2023 erleben wir in Deutschland, auch in Niedersachsen, dass antisemitischen Parolen auf unseren Straßen offen skandiert werden. Als Niedersächsische Landesregierung haben wir daher heute erneut ein klares Zeichen gesetzt: Wir verurteilen jede Form von Antisemitismus und unternehmen alle Anstrengungen, diesem menschenverachtenden Phänomen entschieden zu begegnen. Jüdinnen und Juden sind ein Teil unserer niedersächsischen Gesellschaft – und wir werden alles Erforderliche dafür tun, dass sie auch in Zukunft ein angstfreies Leben in unserer Mitte führen können.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
21.11.2023
zuletzt aktualisiert am:
22.11.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln