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Klimarat in Niedersachsen kommt mit breiter Beteiligung – Kabinett beschließt Rechtsverordnung zur Einrichtung des Gremiums mit Wissenschaft, Verbänden und zufällig ausgelosten Bürgerinnen und Bürgern

Der Klimarat für Niedersachsen nimmt Gestalt an: Das Gremium ist im Klimagesetz beschlossen und soll das Land bei der praxisgerechten und sozialen Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen beraten. Die Landesregierung hat am (heutigen) Montag die notwendige Rechtsverordnung zur Zusammensetzung, Aufgaben und wissenschaftlicher Unterstützung verabschiedet und damit jetzt den formalen Rahmen für die Einrichtung des Klimarats geschaffen.

„Die Überprüfung der Ideen und Vorschläge zum Klimaschutz durch Wissenschaft, Verbände und zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, die einen Querschnitt der Bevölkerung nach Altersgruppen, Einkommen, Geschlechtern, Stadt und Land darstellen, ist wichtig für mehr Mitsprache beim praktischen und aktiven Klimaschutz“, so Niedersachsens Klimaschutzminister Christian Meyer. „Mit dem Klimarat schaffen wir eine wichtige Plattform, die Wissenschaft, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger einbindet. So stellen wir sicher, dass die besten Ideen aus den unterschiedlichen Perspektiven in die Klimapolitik des Landes einfließen. Das ist ein wichtiger Schritt für wirksamen Klimaschutz in Niedersachsen. Ich glaube ,dass es sehr hilfreich ist, zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger bei der Umsetzung von Vorschlägen zum Klimaschutz zu beteiligen und deren Meinung einzuholen. Wir wollen Klimaschutz gemeinsam mit den Menschen umsetzen – und nicht über ihre Köpfe hinweg.“

Der Klimarat wird aus insgesamt 15 Mitgliedern bestehen. Er verzahnt sechs Mitglieder aus der Wissenschaft mit breiter fachlicher Expertise mit neun Mitgliedern von Verbänden mit praktischen Erfahrungen, darunter Organisationen aus den Bereichen Wirtschaft, Umwelt, Landwirtschaft und Kommunen sowie Sozialverbände. Die Ergebnisse des Klimarats sollen anschließend von Bürgerinnen und Bürgern beraten werden. Die Zusammensetzung und Auswahl der Bürgerinnen und Bürger soll mittels Zufallsauswahl per Losverfahren aus den Melderegistern erfolgen. Eine Berücksichtigung sozio-demographischer Merkmale soll dabei eine möglichst große Vielfalt in Bezug auf Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund und Bildungsstand gewährleisten, so dass die Bürgerinnen und Bürger im Ergebnis einen repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung Niedersachsens abbilden.

Die Empfehlungen aus Wissenschaft und Verbänden werden mit den Empfehlungen der Bürgerinnen und Bürger einmal jährlich veröffentlich und dem Landtag sowie der Landesregierung übergeben. „Diese breite Beteiligung in Sachen Klimaschutz ist einzigartig in Deutschland und stärkt den demokratischen Dialog“, so Minister Meyer.

In den kommenden Wochen werden darüber hinaus die Verbände, die Mitglieder für den Klimarat stellen sollen, offiziell beteiligt und um Vorschläge für die Besetzung gebeten:

· Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens

· Unternehmerverbände Niedersachsen e. V.

· IHK Niedersachsen (IHKN)

· Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen e. V.

· Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband Niedersachsen e. V.

· NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Niedersachsen e. V.

· Landvolk Niedersachsen Landesbauernverband e. V.,

· Deutscher Gewerkschaftsbund - Bezirk Niedersachsen - Bremen - Sachsen-Anhalt und

· Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V.

Dabei wird auf eine ausgewogene Besetzung und die Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten geachtet. Außerdem werden gezielt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus unterschiedlichen Fachdisziplinen angefragt. Der Klimarat soll sich aktiv in die Ausgestaltung des Klimaschutzes in Niedersachsen einbringen und wird von der Landesregierung als wichtiger Impulsgeber für die Umsetzung des Niedersächsischen Klimagesetzes (NKlimaG) verstanden. Anfang 2026 soll er dann seine Arbeit in Niedersachsen aufnehmen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mu.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.11.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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