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Land erleichtert die Schaffung von Wohnraum – Lies: „Hürden abbauen, Baulücken schneller schließen“

Mit dem Kabinettsbeschluss am (heutigen) Dienstag hat das Land Niedersachsen den Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum (NESWoG) zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit dem Gesetz sollen für fünf Jahre mehrere bauordnungsrechtliche Anforderungen ausgesetzt werden. Damit soll die Schaffung von bezahlbarem Miet- und Eigentums­bau durch Umbau, Erweiterung und Umnut­zung von bestehenden Immobilien deutlich erleichtert werden.

Mit den Lockerungen, die das neue Gesetz mit sich bringt, ist beabsichtigt, Baulücken schneller zu schließen. So sollen die Anforderungen an die Errichtung von Kinderspielplätzen, die Herstellung von Stellplätzen sowie die Barrierefreiheit in bestimmten Fällen ausgesetzt werden. Auch das Aufstocken von Gebäuden und der Ausbau des obersten Geschosses sollen erleichtert werden, für diese nachträglichen Maßnahmen soll auf den Einbau von Aufzügen verzichtet werden.

Bauminister Olaf Lies: „In der Vergangenheit sind viele Möglichkeiten zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum – etwa durch den Ausbau von Dachgeschossen oder die Umnutzung von Gewerbeimmobilien – ungenutzt geblieben, weil die rechtlichen Vorgaben als zu kompliziert oder zu teuer erachtet worden sind.“ Dies hat auch das vom Bauministerium initiierte „Bündnis für bezahlbares Wohnen“ herausgearbeitet.

Die Anforderungen in der bestehenden Rechtslage sehen bisher vor, dass Kinderspielplätze oder Stellplätze für Fahrzeuge bei erheblicheren Um- oder bei Neubauvorhaben zu errichten sind. Auch die Anforderungen an die Barrierefreiheit schrecken viele Bauherren derzeit ab.

Die Konsequenz dieser Anforderungen war in der Vergangenheit, dass gar kein beziehungsweise kaum neuer Wohnraum in Bestandsbauten oder durch den Ausbau von Baulücken entstanden ist. Bauminister Olaf Lies: „Wir brauchen dringend mehr Wohnungen in Niedersachsen und haben uns deswegen entschieden, die Anforderungen herunterzuschrauben.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.02.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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