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Land geht gegen Vermieter von Schrottimmobilien vor

Mietwohnungen sollen künftig einen Mindeststandard erfüllen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Kabinett am (heutigen) Dienstag zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat. „Mit dem niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz wollen wir Mieterinnen und Mietern helfen, die bisher keine Chance hatten, sich erfolgreich gegen Vermieter von Schrottimmobilien zu wehren“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies.


Die Zustände in zwei Delmenhorster Mehrfamilienhäusern sind noch in Erinnerung: Vermieter kümmerten sich nicht um die Gebäude und leiteten das Geld für Betriebskosten nicht an die dortigen Stadtwerke weiter. Die Folge: Die Gas- und Wasserversorgung wurde gekappt, die Mieterinnen und Mieter mussten mit Wasser aus Hydranten versorgt werden. Mangels rechtlicher Handhabe musste die Stadt tatenlos zusehen und konnte nicht gegen die Pflichtverstöße vorgehen. „Damit soll künftig Schluss sein, solche Zustände können und wollen wir in Niedersachsen nicht dulden“, so Bauminister Lies.


In dem Gesetzentwurf wird beispielsweise eine ausreichende natürliche Belichtung und Belüftung als eine Mindestausstattung einer Mietwohnung vorgeschlagen. Sie soll außerdem Anschlüsse für Energie- und Wasserversorgung haben, eine Feuerstätte oder Heizungsanlage sowie eine Sanitäreinrichtung. Und natürlich muss die Ausstattung funktionsfähig und nutzbar sein. Dies soll auch für Innenhöfe und Kinderspielflächen auf dem Grundstück gelten.


Hält ein Vermieter die Mindestanforderungen nicht ein, soll ihn die Gemeinde durch Anordnung verpflichten können, Wohngebäude und Grundstücke entsprechend auszustatten, zu gestalten, zu erhalten und wiederherzustellen. Vorgeschlagen wird ein Bußgeld bei Verstößen von bis zu 50.000 Euro. Im äußersten Fall soll der Wohnraum auch für unbewohnbar erklärt und versiegelt werden können. Dann soll es Aufgabe des Vermieters sein, die Bewohnerschaft auf eigene Kosten anderweitig unterzubringen.


Neben den baulichen Mindestanforderungen soll das Gesetz auch die Belegungsdichte von Mietwohnungen regeln. Jeder Bewohnerin und jedem Bewohner soll eine Mindestwohnfläche von neun Quadratmetern zugebilligt werden, Kindern unter sechs Jahren sechs Quadratmeter. Damit nimmt der Gesetzentwurf besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen in den Blick. Häufig wird Wohnraum überbelegt und dafür völlig überhöhte Mieten verlangt, die vom Sozialamt oder dem Jobcenter übernommen werden. „Dem mehr als fragwürdigen Geschäftsmodell der Überbelegung wollen wir mit dem Gesetz einen Strich durch die Rechnung machen“, so Minister Lies.


Die beteiligten Verbände haben in den nächsten Wochen die Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Anschließend wird der Entwurf in den Landtag eingebracht. Das Gesetz soll möglichst im ersten Quartal 2020 in Kraft treten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.09.2019
zuletzt aktualisiert am:
26.09.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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