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Länder modernisieren den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und stärken dessen Gremien

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag für den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag grünes Licht gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Sie folgt damit dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 27. Juli 2022.

Die Länder passen den Auftrag der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios an sich ändernde Nutzungsgewohnheiten der Bürgerinnen und Bürger an. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll künftig flexibler auf deren Bedürfnisse reagieren und die sich aus der Beitragsfinanzierung ergebenden Möglichkeiten zielgerichteter nutzen können.

Die Neuregelungen sollen gewährleisten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag mit dem Ziel der Vielfaltssicherung auch künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation nachkommen kann. Zugleich wird die Beratungs- und Aufsichtsfunktion der Gremien gestärkt.

Bei der Erarbeitung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages wurden länderübergreifend öffentlich-rechtliche und private Rundfunkanbieter, deren Gremien sowie die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer bundesweiten öffentlichen Anhörung beteiligt. In diesem Zusammenhang wurden mehr als 2.500 Zuschriften ausgewertet. Diverse Erkenntnisse aus dem Anhörungsverfahren konnten im vorliegenden Entwurf berücksichtigt werden.

Es ist vorgesehen, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nach der Unterrichtung der Landtage den Änderungsstaatsvertrag im Oktober 2022 unterzeichnen. Die Neuregelung soll nach Ratifizierung in allen 16 Landesparlamenten zur Jahresmitte 2023 in Kraft treten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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