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Länder novellieren den Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk


Die Landesregierung hat in ihrer (heutigen) Sitzung für einen neuen Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) grünes Licht gegeben und den Vertragstext dem Landtag zur Unterrichtung zugeleitet. Sie folgt damit dem Beschluss der Regierungschefin und der Regierungschefs der den NDR tragenden Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, die den Entwurf des neuen Staatsvertrages bis zum 25.01.2021 im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen haben.

Mit dem neuen Staatsvertrag soll der NDR-Staatsvertrag von 1991 neu gefasst werden. Seit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages und der letztmaligen Änderung im Jahr 2005 ist ein erheblicher Anpassungsbedarf entstanden, der eine Novellierung erforderlich macht.

So soll die Amtszeit des NDR-Intendanten von bisher sechs Jahren auf künftig fünf Jahre verkürzt werden und eine Wiederwahl nur zweimal möglich sein.

Auch die Mitgliedschaft im Rundfunk- und Verwaltungsrat des NDR soll künftig auf maximal drei Amtsperioden begrenzt werden. Mit dieser zeitlichen Beschränkung folgen die Länder der Forderung des Bundesverfassungsgerichts im ZDF-Urteil von 2014 nach einer Dynamisierung der Gremien. Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat soll zukünftig der Nachweis über bestimmte fachliche Qualifikationen sein.

Zudem soll die Arbeit des Rundfunkrates gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Sitzungsöffentlichkeit transparenter gemacht werden. Schon bisher waren die Sitzungen des Rundfunkrates grundsätzlich öffentlich. Künftig soll auch eine audiovisuelle Übertragung der Sitzungen für die Öffentlichkeit möglich sein.

Neu eingefügt werden soll auch eine seit langem geforderte Regelung zur Stärkung der Personalvertretungsrechte für arbeitnehmerähnliche sogenannte „feste freie“ Mitarbeitende des NDR.

Regional- und Minderheitensprachen in den norddeutschen Regionen soll der NDR zukünftig angemessen berücksichtigen. Die nachhaltige Ausrichtung des NDR soll zudem bereits auf gesetzlicher Ebene verankert werden.

In den neuen Staatsvertrag sollen zudem die Regelungen des NDR-Datenschutz-Staatsvertrages von 2017 und des NDR-Digitalradio-Staatsvertrages aus dem Jahr 2016 übernommen werden.

Nach der Unterrichtung der vier Landtage wollen die Regierungschefin und Regierungschefs den neuen Staatsvertrag bis zum 09.03.2021 unterzeichnen. Nach der erforderlichen Ratifizierung in den vier Landesparlamenten soll der Staatsvertrag zum 1. September 2021 in Kraft treten.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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