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Landes-Raumordnungsprogramm soll künftig Flächenkonkurrenzen entschärfen – Agrarministerium schreibt LROP fort

Mehr Klimaschutz und ein verstärkter Ausbau erneuerbarer Energien: Auch in dieser Legislaturperiode soll das Landes-Raumordnungsprogramm (kurz LROP) fortgeschrieben werden – für eine noch nachhaltigere Entwicklung in Niedersachsen. Das hat das Kabinett in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen.

Auf welchen Flächen soll die Biodiversität gestärkt werden, wo können neue Stromtrassen entstehen? Was wird aus Städten, Dörfern und der Landschaft? Bei der Gestaltung und Entwicklung unseres Lebensumfeldes konkurrieren vielfältige Interessen um die Nutzung von Flächen. Das LROP trifft verbindliche Festlegungen und gibt damit allen Akteurinnen und Akteuren Planungssicherheit. Zuletzt wurde das LROP im Jahre 2022 geändert. Die nun anstehende Änderung wird mit der Bekanntgabe der sogenannten „allgemeinen Planungsabsichten“ eingeleitet.

In den Fokus rückt dabei eine Reduzierung des Flächenverbrauchs. Geprüft werden soll insbesondere, wie es gelingen kann, fruchtbare Böden zu schützen. Auch die Energiewende soll laut Koalitionsvertrag möglichst flächenschonend umgesetzt werden. So sollen beispielsweise Regelungen für einen flächenschonenden Ausbau der Solarenergie erarbeitet werden.

Vordringlich ist aus Sicht des Landes der Umbau der Energieerzeugung. Dazu gehören der Ausbau der Wind- und Solarenergie. In vielen niedersächsischen Wäldern hat der Borkenkäfer große Schäden angerichtet. Es soll geprüft werden, inwiefern diese Flächen stärker für Windenergieanlagen geöffnet werden können. Um dem hohen Bedarf nach weiteren Anbindungssystemen für die Offshore-Windparks im Niedersächsischen Küstenmeer nachzukommen, ist die räumliche Sicherung von Anbindungstrassen über Baltrum und Langeoog in Planung. Ferner sollen Regelungen zugunsten der sich in Entwicklung befindlichen Wasserstoffindustrie überprüft werden. Bisherige Festlegungen zum Stromnetzausbau sollen aktualisiert werden.

In Niedersachsen gibt es bereits zahlreiche vernetzte Biotope. Das LROP soll diesen landesweiten Biotopverbund weiterentwickeln, um die Artenvielfalt zu fördern. Zudem sollen Flächen, die bisher für die Torfgewinnung im LROP reserviert waren, aus Gründen des Klimaschutzes gestrichen werden.

Auch Sandgewinnungsgebiete in der Nordsee sollen im LROP festgelegt werden. Aus diesen Gebieten stammt der Sand, mit dem auf den Nordseeinseln fortgespülte Strandabschnitte oder Dünen aufgefüllt werden. Sie dienen damit einem wirkungsvollen Küstenschutz auf den Inseln.

Im August wird mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt das Beteiligungsverfahren für alle Bürgerinnen und Bürger zu den Planungsabsichten eingeleitet. Danach beginnt eine sechswöchige Stellungnahmefrist. Die allgemeinen Planungsabsichten können unter: www.ml.niedersachsen.de/lropeingesehen werden. Stellungnahmen können elektronisch an die E-Mailadresse: LROP-Fortschreibung@ml.niedersachsen.deoder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerichtet werden.

„Ich freue mich, dass wir heute den Startschuss für die aktuelle Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogrammes gegeben haben“, sagte Raumordnungsministerin Miriam Staudte. „Für die Weiterentwicklung des LROP erhoffe ich mir zahlreiche Anregungen und Informationen von öffentlichen Stellen sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere das Vor-Ort-Wissen ist unverzichtbar für eine gute Planung. So stärken wir gemeinsam den Klimaschutz und machen Niedersachsen zukunftsfest.“

Nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen erfolgt die Entwurfserarbeitung zur Änderung des LROP. Zu diesen Entwurfsunterlagen ist das erste Beteiligungsverfahren im Sommer 2024 geplant. Abhängig von den eingehenden Stellungnahmen muss ein zweites Beteiligungsverfahren zum angepassten Verordnungsentwurf durchgeführt werden, bevor schließlich der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme erhält und nachfolgend das Kabinett die Änderung des LROP beschließt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.07.2023

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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