Landeskabinett gibt Gesetzentwurf über die Neubildung der Gemeinde Nordkehdingen, Landkreis Stade, zur Verbandsanhörung frei
Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, den Gesetzentwurf über die Neubildung der Gemeinde Nordkehdingen, Landkreis Stade, zur Beteiligung der Verbände freizugeben. Die Gemeinde Nordkehdingen soll zum 1. November 2026 aus den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nordkehdingen gebildet werden.
Mit der kommunalen Neugliederung werden die Strukturen an die demografischen Erfordernisse angepasst. Ein wesentlicher Aspekt ist das Erreichen einer auf Dauer finanziell auskömmlichen neuen Einheitsgemeinde mit einer Einwohnerzahl, die eine hinreichende kommunale Erfüllung der Selbstverwaltungsaufgaben erwarten lässt. In den jetzigen Strukturen können diese Voraussetzungen nicht mehr dauerhaft erreicht werden. Die Neugliederung wird auf Wunsch der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Nordkehdingen angestrebt.
Die Räte der beteiligten Gemeinden haben in ihrer Anhörung durch das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung keine Einwendungen erhoben, sondern ihren Wunsch durch entsprechende Beschlüsse bekräftigt. Auch wurde die verfassungsrechtlich vorgesehene Anhörung der Einwohnerinnen und Einwohner durchgeführt. Einwendungen sind dazu nicht eingegangen.
Die Niedersächsische Verfassung sieht bei einem Zusammenschluss von Gemeinden vor, dass es hierzu eines Gesetzes bedarf.
In der Verbandsbeteiligung werden die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und die Landesverbände der Gewerkschaften angehört.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mi.niedersachsen.de
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.10.2025
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

