Landesregierung beauftragt Ärztekammer mit der Zulassung für Präimplantationsdiagnostikzentren
Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, die Ärztekammer Niedersachsen mit der staatlichen Zulassung für Präimplantationsdiagnostikzentren zu betrauen. Hintergrund ist eine Verordnung der Bundesregierung, die regelt, dass ohne staatliche Zulassung keine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden darf.
Als Präimplantationsdiagnostik werden zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen bezeichnet, die bei der Entscheidung helfen, ob ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht. Die PID wird hauptsächlich zur Erkennung von Erbkrankheiten und Anomalien der Chromosomen angewendet.
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erstellt am:
11.03.2014
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