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Landesregierung beauftragt Ärztekammer mit der Zulassung für Präimplantationsdiagnostikzentren

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, die Ärztekammer Niedersachsen mit der staatlichen Zulassung für Präimplantationsdiagnostikzentren zu betrauen. Hintergrund ist eine Verordnung der Bundesregierung, die regelt, dass ohne staatliche Zulassung keine Präimplantationsdiagnostik durchgeführt werden darf.

Als Präimplantationsdiagnostik werden zellbiologische und molekulargenetische Untersuchungen bezeichnet, die bei der Entscheidung helfen, ob ein durch künstliche Befruchtung erzeugter Embryo in die Gebärmutter eingepflanzt werden soll oder nicht. Die PID wird hauptsächlich zur Erkennung von Erbkrankheiten und Anomalien der Chromosomen angewendet.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.03.2014

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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