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Landesregierung beschließt Neufassung der Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch

Die Niedersächsische Landesregierung hat auf Vorschlag von Innenminister Boris Pistorius beschlossen, die Niedersächsische Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch (DVO-BauGB) neu zu fassen.

Zuletzt ist die DVO-BauGB im Jahr 2005 umfassend überarbeitet worden. Die nunmehr erfolgte Neufassung bezieht sich ausschließlich auf den Abschnitt zur amtlichen Grundstückswertermittlung, für den sich ein umfangreicher Überarbeitungsbedarf ergeben hat.

Im Kontext der Daseinsvorsorge kommt dem Bereich Wohnen und damit dem Grundstücksmarkt eine elementare Grundfunktion zu. In Zeiten örtlich stark steigender Miet- und Immobilienpreise und volatiler Grundstücksmärkte ist es notwendig, sämtliche Akteure am Grundstücksmarkt hinreichend zu informieren und für allgemeine Grundstücksmarkttransparenz zu sorgen.

Die vorrangige Aufgabe der nach BauGB zu bildenden Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist es, durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen beziehungsweise -analysen zur Transparenz des Grundstücksmarktes beizutragen. Die Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bildet die solideste Grundlage für die Ableitung und Veröffentlichung von Informationen über den Grundstücksmarkt und seine Entwicklung. Sämtliche daraus abgeleiteten wesentlichen Grundstücksmarktdaten sind amtlich und müssen den heutigen Ansprüchen zur Bereitstellung gerecht werden, insbesondere digital, interaktiv und grafisch georeferenziert im Internet zur Verfügung stehen. Die rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen an die Qualität und die Verfügbarkeit der von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte bereitgestellten Daten und Dienstleistungen haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht.

Zudem ergaben sich durch die aktuellen Entwicklungen der rechtlichen sowie zusätzlich auch zahlreichen fachlichen Rahmenbedingungen in Verbindung mit Erfahrungen aus der Praxis der Immobilienwertermittlung in diversen Punkten ein Nachbesserungs- beziehungsweise Modernisierungsbedarf, der nunmehr mit der Neufassung der DVO-BauGB vorliegt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.10.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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