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Landesregierung beschließt Erhöhung der Besoldung der Chefinnen und Chefs der Kommunalverwaltungen

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag die Neu­ordnung der Besoldung für die Bürgermeister und Landräte beschlossen. Ab 1. Januar 2014 werden alle Ämter der kommunalen Beamtinnen und Beamten auf Zeit den unterschiedli­chen Besoldungsgruppen neu zugeordnet. Die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten werden um eine Besoldungsgruppe oder durch eine entsprechende Amtszulage höher ein­gestuft. Damit wird der größeren politischen Verantwortung innerhalb der Kommunalverwal­tung Rechnung getragen, die aus der Direktwahl resultiert. Größere Kommunen sollen bes­ser in die Lage versetzt werden, auch in Zukunft qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Leitungsebene der Kommune zu gewinnen.

Darüber hinaus wird künftig die Höhe der Besoldung für sämtliche Hauptverwaltungsbeam­tinnen und -beamte unabhängig vom Dienstalter bemessen. Diese Differenzierung ist auch deshalb nicht mehr sachgerecht, weil aufgrund der besonderen kommunalverfassungsrecht­lichen Stellung gesetzlich keine nachgewiesene Berufserfahrung für die Wählbarkeit und die Ausübung des Amtes verlangt wird. Zu den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten gehören Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte und der Regi­onspräsident.

Der Einkommenszuwachs liegt durchschnittlich zwischen rund 387 Euro und 482 Euro mo­natlich. In Folge der erforderlichen systembedingten Umstellung kann es bei einzelnen weni­gen jüngeren Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten in Gemeinden und Samtgemein­den mit einer Einwohnerzahl bis 15.000 auch zu höheren Gehaltssteigerungen kommen.

Gleichzeitig werden die allgemeinen Stellvertreter der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten sowie die übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit in Landkrei­sen und in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl ab 40.001 um eine Besoldungsgruppe höher eingestuft. Bei den übrigen Beamtinnen und Beamten auf Zeit in Gemeinden und Samtgemeinden mit einer Einwohnerzahl bis zu 40.000 bleibt die Besol­dungshöhe unverändert. Die Einstufung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten wird dann vergleichbar sein mit deren Einstufung in den Nachbarländern Hessen und Nordrhein-Westfalen.

Die Landesregierung kommt mit der Neufassung der Niedersächsischen Kommunalbesol­dungsverordnung einer von den kommunalen Spitzenverbänden unter Hinweis auf die be­sondere kommunalverfassungsrechtliche Stellung der Verwaltungschefinnen und -chefs er­hobenen Forderung nach.

Die vorherige Landesregierung hatte die Neueinstufung der Bürgermeister und Landräte bereits seit 2010 angekündigt. Die ursprünglich schon für Dezember 2011 geplante Ent­scheidung über die Anhebung der Ämter war jedoch kurzfristig bis zum Ende der Legislatur­periode zurückgestellt worden.
Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2013

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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