Landesregierung bringt Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Staatsgerichtshof (NStGHG) in den Landtag ein
Mit dem am (heutigen) Dienstag vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll das Gesetz über den Staatsgerichtshof, das die wesentlichen Regelungen zum Landesverfassungsprozessrecht enthält, in zweierlei Hinsicht geändert werden:
Zum einen sollen die Regelungen um bereits beim Bundesverfassungsgericht bestehende Bestimmungen über die Akteneinsicht für nicht am Verfahren Beteiligte ergänzt werden. Diese verfahrensrechtlichen Angleichungen sind nach der Datenschutz-Grundverordnung erforderlich.
Zum anderen sollen beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof der elektronische Rechtsverkehr und die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung eingeführt werden. Damit wird die Verfahrensordnung des Staatsgerichtshofs modernisiert und an die bereits entsprechend angepassten Verfahrensordnungen anderer Gerichtszweige angeglichen.