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Landesregierung bringt Landarztquote weiter voran – Wichtige Verfahrensvorschrift beschlossen

Viele Menschen in Niedersachsen sind damit konfrontiert, dass es immer schwieriger wird, einen Hausarzt zu finden. Etablierte Ärztinnen und Ärzte gehen in den Ruhestand, Praxen finden keine Nachfolgerin beziehungsweise keinen Nachfolger. Der Niedersächsische Landtag hat daher im März 2022 die Einführung der sogenannten Landarztquote beschlossen. Dabei wird ab dem Wintersemester 2023 ein Teil der Medizinstudienplätze für junge Menschen reserviert, die sich im Gegenzug verpflichten, nach dem Studium in einer Praxis im ländlichen Raum zu arbeiten. Ziel ist die flächendeckende Verbesserung der hausärztlichen Versor­gung in Niedersachsen.

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Landarztquote getan und eine Änderung der Verordnung zur Übertragung von staatlichen Aufgaben auf die Kammern für die Heilberufe beschlossen. Damit werden gesetzlich definierte Aufgaben für die Umsetzung der Landarztquote (dazu gehört beispielsweise die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Vergabe der Studienplätze) auf die Ärztekammer Niedersachsen übertragen – bei vollständiger Kostenübernahme durch das Land. Die Ärztekammer wird diese Aufgabe im Anschluss auf den Approbationsverband NiZzA übertragen. Durch die Aufgabenübertragung wird eine wesentliche Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Landarztquote im kommenden Jahr zeitgerecht starten kann.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Die Landarztquote wird einen wichtigen Beitrag leisten, den drohenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum mittelfristig zu bekämpfen. Wir werden jedoch darüber hinaus weitere Anstrengungen beim Ausbau der Medizinstudienplätze unternehmen müssen, denn die Herausforderungen in diesem Bereich werden in den kommenden Jahren nicht kleiner.“


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.11.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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