Artikel-Informationen
erstellt am:
03.09.2019
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Landtag beschlossen, mit dem die in einem Staatsvertrag über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen getroffenen Regelungen verbindlich in Landesrecht umgesetzt werden sollen.
Der Staatsvertrag wurde bereits von den Innenministern beider Länder unterzeichnet, Boris Pistorius für Niedersachsen und Lorenz Caffier für Mecklenburg-Vorpommern. Der Vertrag soll die länderübergreifende Zusammenarbeit zwischen Kommunen aus beiden Ländern erleichtern, fördern und intensivieren. Boris Pistorius, Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport: „Mit dieser Zusammenarbeit wollen wir im wahrsten Sinne des Wortes einmal mehr Grenzen überschreiten. Bei aller Berechtigung und Notwendigkeit des Föderalismus ist es im Einzelfall sinnvoll, dass Kommunen bei der passgenauen Entwicklung ihrer Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger auch Ländergrenzen überschreitend zusammenarbeiten können. Wir sind gespannt, welche künftigen Kooperationen und Synergien sich aus diesem Zuwachs an Möglichkeiten für die länderübergreifende kommunale Zusammenarbeit ergeben können.“
Künftig sollen kommunale Aufgaben über die Landesgrenze hinweg mit den Nachbarn in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam erfüllt werden können, beispielsweise im Bereich der Ver- und Entsorgung, der Abfallbeseitigung, des ÖPNV, des Brandschutzes, der Rettungsleitstellen, der regionalen Wirtschafts-, Kultur- und Tourismusförderung, der IT-Infrastruktur oder der Datenverarbeitung. Bislang sind solche Kooperationen nicht zulässig, weil sich die jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über kommunale Zusammenarbeit nur auf die Kommunen im eigenen Land beschränken.
Entsprechende Staatsverträge bestehen bereits mit Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
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03.09.2019
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