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Landesregierung bringt Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr auf den Weg

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer „Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr“ zur Verbandsanhörung freigegeben.

Das im November 2019 in Kraft getretene Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) verpflichtet die Landesregierung zum Erlass einer Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs. Das Landeskabinett hat sich unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport auf einen ersten Entwurf einer solchen Verordnung verständigt. Der Entwurf enthält drei wesentliche Regelungsbereiche:

  1. Die öffentlichen Auftraggeber in Niedersachsen sollen ab dem 18. April 2020 verpflichtet werden, elektronische Rechnungen mit dem Datenaustauschstandard „XRechnung“ empfangen zu können. Damit soll eine grundsätzliche Festlegung auf den Standard „XRechnung“ als das zu verwendende Rechnungsdatenmodell für elektronische Rechnungen erfolgen.

  2. Die Übermittlung elektronischer Rechnungen soll auf mindestens drei Wegen möglich sein: Weberfassung, Datei-Upload und E-Mail.

  3. Die Auftragnehmer öffentlicher Aufträge und Konzessionen von niedersächsischen Auftraggebern sollen ab dem 1. April 2023 verpflichtet werden, ihre Rechnungen zu diesen Aufträgen elektronisch zu stellen.

Nach Durchführung der Verbandsanhörung wird sich das Landeskabinett erneut mit dem Verordnungsentwurf befassen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.01.2020
zuletzt aktualisiert am:
15.01.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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