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Landesregierung gibt Startschuss für Bundesratsinitiative zur Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen und damit eine Reform des Sozialgerichtsgesetzes anzustoßen. Ziel der Initiative ist es, sozialgerichtliche Verfahren zu erleichtern und effizienter zu gestalten und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu stärken.

Der Antrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Möglichkeiten für eine Beschleunigung sozialgerichtlicher Verfahren durch Anpassung des Sozialgerichtsgesetzes zu prüfen, enthält verschiedene Vorschläge für die Umsetzung eines solchen Gesetzesvorhabens:

  • Es wird angeregt, dass der oder die Vorsitzende im Einverständnis aller Beteiligter als Einzelrichter/Einzelrichterin anstelle der Kammer entscheiden kann. Bislang wirken gem. § 12 Abs. 1 S. 2 SGG die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter nur bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden nicht mit.
  • § 102 Abs. 2 Satz 1 SGG sieht vor, dass die Klage als zurückgenommen gilt, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. Der niedersächsische Vorschlag sieht eine Verkürzung dieser Frist auf zwei Monate vor, um Verfahren damit zu beschleunigen und schneller zum Abschluss zu bringen.
  • Außerdem wird die Erweiterung der Verschuldenskostenregelung angeregt. § 192 SGG ermöglicht dem Gericht, in Fällen, in denen Beteiligte oder ihre Vertreter bzw. Bevollmächtigten schuldhaft das Verfahren verzögert haben oder aussichtslose Verfahren rechtsmissbräuchlich fortführen, ganz oder teilweise die dadurch verursachten Kosten aufzuerlegen. Die Kostentragungslast soll zudem auf grundlos oder sogar missbräuchlich nicht wahrgenommene medizinische Untersuchungstermine bei Sachverständigen erweitert werden.


Mit diesem Vorstoß sorgt Niedersachsen erneut für schnellere und effizientere Verfahren in der Justiz. „Die Sozialgerichtsbarkeit ist das Schutzschild der sozialen Gerechtigkeit – sie sorgt dafür, dass auch hilfsbedürftige Menschen in unserer Gesellschaft effektiven Rechtsschutz erhalten. Mit unserem Vorschlag wollen wir dazu beitragen, dass die Verfahren schneller werden und der Sozialstaat kein leeres Versprechen bleibt. Gleichzeitig sorgen wir für eine Entlastung der Kolleginnen und Kollegen an den Gerichten.“, fasst die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann die Initiative zusammen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium: pressestelle@mj.niedersachsen.de




Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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