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Landesregierung leitet Gesetzentwurf zur Neuregelung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes dem Landtag zu

Das Niedersächsische Glücksspielgesetz soll zu den Regelungen für Spielhallen weitreichend geändert werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die niedersächsische Landesregierung dem Landtag am (heutigen) Dienstag zugeleitet. Das neue Gesetz soll für besseren Schutz vor Spielsucht sorgen und das Auswahlverfahren für eine große Zahl von Spielhallen in Niedersachsen neu regeln.

Der Gesetzentwurf war im Mai 2019 in die Verbandsbeteiligung gegeben und mit den betroffenen Verbänden und Institutionen beraten worden. Änderungswünschen, unter anderem was die Bezeichnung von Spielhallen als „Casino“ betrifft, wurde Rechnung getragen.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute an den Landtag übermittelt haben, ist ein guter Kompromiss gelungen. Wir wollen den Schutz der Spielenden erhöhen und gleichzeitig für Rechtssicherheit sorgen. Spielhallenbetreiber und Kommunen sollen Planungssicherheit erhalten.“

Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs ist die verpflichtende Teilnahme von Spielhallenbetreibern an einer landesweiten Sperrdatei. Beschließt der Niedersächsische Landtag das Gesetz, wäre zukünftig jeder Spielhallenbetreiber verpflichtet, beim Einlass einer Person zu kontrollieren, ob diese in der Sperrdatei eingetragen ist. Ist dies der Fall, so ist dieser Person der Zutritt zur Spielhalle zu verwehren.

Althusmann: „Ein bundesweites und Spielarten übergreifendes Sperrsystem würde einen wesentlichen Beitrag für effektiven Spielerschutz leisten. Da Spielhallen zur Zeit noch nicht in das bundesweite Sperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag einbezogen sind, wollen wir mit einer solchen Vorgabe im Landesrecht ein maßgebliches Signal setzen.“

Der Glückspielstaatsvertrag sieht seit 1. Juli 2012 einen Mindestabstand zwischen Spielhallen vor. Außerdem sind mehrere Spielhallen unter einem Dach, sogenannte Mehrfachkomplexe, verboten. In Niedersachsen wurde seitdem ausgelost, welche Spielhallen in einem solchen Konkurrenzverhältnis weiter bestehen dürfen und welche nicht. Dieses Losverfahren hatte heftige Kritik seitens der Glücksspielbranche ausgelöst. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat diese Praxis schließlich untersagt. Der Glücksspielgesetzentwurf enthält eine Neuregelung des Auswahlverfahrens in Konkurrenzsituationen. Frühere Auswahlentscheidungen, die im Losverfahren getroffen worden sind, sollen korrigiert werden.

Künftig soll anhand nachvollziehbarer Kriterien entschieden werden, welche Spielhallen weiter betrieben werden dürfen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. folgende abgestufte Kriterien vor:

  1. Selbstverpflichtung von Spielhallenbetreibern, auf die nach der Spielverordnung zulässige Aufstellung von Geldspielgeräten in Zweiergruppen zu verzichten,

  2. Selbstverpflichtungen von Spielhallenbetreibern, ein Rauchverbot in der Spielhalle zu verhängen,

  3. Abstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen,

  4. Abstand zu Alkohol ausschenkenden Gaststätten.

Einzelne, genau bestimmte Spielhallenbetriebe können sich zeitlich befristet von den Anforderungen über Mindestabstände oder dem Verbot von Mehrfachkomplexen befreien lassen. Diese Härtefallregelung gilt bis zum 30. Juni 2021 und soll den Verlust von Arbeitsplätzen in der Spielhallenbranche abfedern.

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.10.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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