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Landesregierung möchte Verwaltungslehrgängen zügigen Abschluss ermöglichen: Verordnungsänderung zur Verbandsbeteiligung freigegeben

Rechtzeitiger Abschluss trotz Corona: Beamtinnen und Beamte, die derzeit die Ausbildung für den Aufstieg in die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 (Fachrichtung Allgemeine Dienste für den allgemeinen Verwaltungsdienst) absolvieren und kurz vor dem Abschluss stehen, sollen trotz der Stundenausfälle durch die Corona-Pandemie ihren Abschluss ohne zeitliche Verzögerung ablegen können. Dies sieht ein Verordnungsentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung vor, den die Landesregierung heute zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat.

Da auch in den niedersächsischen Studieninstituten der Präsenzlehrbetrieb Mitte März 2020 eingestellt wurde, konnten die in der Laufbahnverordnung vorgesehenen Unterrichtsstunden und Lehrgangsklausuren in dem bisher geplanten zeitlichen Rahmen nicht erreicht werden. Die beabsichtigte Änderung der Niedersächsischen Laufbahnverordnung soll ermöglichen, dass die Zahl der Unterrichtsstunden in den Abschlusslehrgängen unterschritten werden und damit ein Abschluss ohne zeitliche Verzögerung erreicht werden kann.

Die weitere Umsetzung soll dann durch eine Änderung der Prüfungsverordnung (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den allgemeinen Verwaltungsdienst in den Laufbahnen der Fachrichtung Allgemeine Dienste) erfolgen. Dadurch könnte die Anzahl der anzufertigenden Aufsichtsarbeiten unterschritten werden. Dies gilt sowohl für Anwärterinnen und Anwärter, die sich in der Ausbildung im Vorbereitungsdienst für das zweite Einstiegsamt der Laufbahn der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste befinden, als auch für Beamtinnen und Beamte, die sich in der Ausbildung für den Aufstieg befinden.

Darüber hinaus werden derzeit auch für die Verwaltungslehrgänge Lösungen erarbeitet, um den Ausbildungs- und Prüfungsbetrieb sicherzustellen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.04.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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