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Landesregierung passt Verordnung zum Erholungsurlaub der Corona-Pandemie an

Beamtinnen und Beamte, die wegen der Gefährdung der ordnungsgemäßen Erledigung der Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ihren Urlaub nicht bis zum 30. September 2021 antreten konnten, können diesen noch bis zum Beginn der niedersächsischen Osterferien 2022 nehmen. Die Landesregierung verlängert mit der am (heutigen) Dienstag beschlossen Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung den Übertragungszeitraum für die Inanspruchnahme des Resturlaubs 2020 moderat.

Durch das Coronavirus und die damit verbundenen Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung können zum Teil Resturlaubsansprüche der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten aus dem Jahr 2020 nicht mehr rechtzeitig vor dem Verfall in Anspruch genommen werden. Die beabsichtigte Einzelfalllösung ermöglicht es, Beamtinnen und Beamten, die beispielsweise in Krisenstäben oder Gesundheitsämtern tätig sind, vor dem Verfall von Erholungsurlaub zu schützen und zugleich die Funktionsfähigkeit der Verwaltung dauerhaft sicherzustellen.

Die Öffnung entzerrt den Urlaubszeitraum, sodass unter Verhinderung von Personalengpässen hinreichend Möglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten bestehen, den Urlaub planbar in Anspruch zu nehmen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.07.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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