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Landesregierung regelt Zuständigkeiten für Umsetzung der Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes

Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag das Niedersächsische Finanzministerium als zuständige Stelle für die Umsetzung von Maßnahmen benannt, die aus dem Landesanteil am Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes finanziert werden.

Das Finanzministerium schafft die erforderlichen landeseinheitlichen Regelungen zur Umsetzung des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG). In Zusammenarbeit mit den übrigen Ressorts stellt es zudem sicher, dass die Mittel entsprechend ihrem Zweck verwendet werden und erfüllt Melde- und Berichtspflichten gegenüber dem Bund. Dazu zählt unter anderem, dem Bund einmal jährlich eine Übersicht über die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel für abgeschlossene Investitionsmaßnahmen vorzulegen. Außerdem erhält der Bund jedes Jahr einen Bericht über geplante, begonnene und abgeschlossene Investitionsmaßnahmen. Entsprechend des Ressortprinzips liegt die konkrete Umsetzung einzelner Investitionsmaßnahmen in Verantwortung der jeweiligen Fachressorts.

Die niedersächsischen Kommunen erhalten pauschal 50 Prozent des auf Niedersachsen entfallenden Anteils des Sondervermögens, also rund 4,7 Milliarden Euro. Die dafür erforderlichen Regelungen und die Verteilung auf die jeweiligen Kommunen trifft das Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung.

Bis spätestens 31. Dezember 2025 müssen die Länder den Bund über die auf Landesebene zuständigen Stellen für die Umsetzung des LuKIFG unterrichten. Das Finanzministerium wird diese Unterrichtung nun vornehmen.

Hintergrund

Am 4. November 2025 hatte die Landesregierung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum LuKIFG zugestimmt und diese am Tag darauf unterzeichnet. Das Finanzministerium wurde in diesem Zuge beauftragt, einen Beschluss der Landesregierung zur Regelung der landesinternen Zuständigkeitsverteilung vorzubereiten.
Das LuKIFG bildet die Rechtsgrundlage zur Umsetzung des für Länder und Kommunen vorgesehenen Anteils am Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen aus dem
Sondervermögen insgesamt 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. Hiervon entfallen auf Niedersachsen rund 9,42 Milliarden Euro. Davon sollen die Kommunen mit einem Anteil von mindestens 60 Prozent profitieren. Den größten Teil davon, rund 4,7 Milliarden Euro, erhalten sie pauschal zugewiesen.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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