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Landesregierung stellt die Weichen für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027

Auch für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 wird die Landesregierung wieder ein Multifondsprogramm auflegen. Ziel ist es, die Mittel aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Europäischen Sozialfonds (ESF+) mittels einer koordinierten Förderung über Fach- und Ressortgrenzen hinweg noch effizienter einzusetzen. Dafür verfügt das Land über 1 Mrd. Euro aus EFRE und ESF+; das sind rund 81 Millionen Euro mehr als in der Förderperiode 2014 bis 2020.

Bis zum Jahr 2027 sollen 438 Millionen Euro (41 Prozent) für „ein intelligenteres Europa“ eingesetzt werden, also für Innovationen und wirtschaftlichen Wandel. Knapp die Hälfte der Mittel werden in ein grüneres und soziales Europa investiert. Weitere 62 Millionen Euro (sechs Prozent des Multifonds) sollen in die Stadtentwicklung fließen.

Leitlinie für die Mittelverwendung sind neben den europäischen Vorgaben die niedersächsischen Förderziele aus der von der Landesregierung am 16. Dezember 2019 beschlossenen „Strategie für die neue Förderperiode ab 2021“. Die wichtigsten Förderbedarfe wurden bereits mit Beginn des vom Ministerium für Bundes und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gesteuerten Prozesses zur EU-Förderstrategie 2018 unter Beteiligung der Wirtschafts- und Sozialpartner und der Zivilgesellschaft herausgearbeitet. Mit seinem Multifondsprogramm berücksichtigt Niedersachsen sowohl die Ziele des Europäischen Green Deal als auch die Notwendigkeit für einen innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandel der Regionen. Der Niedersächsische Multifonds EFRE / ESF+ wird einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der sogenannten Europäischen Säule sozialer Rechte leisten. Es handelt sich dabei um einen Katalog wesentlicher Grundsätze der Beschäftigungs- und Sozialpolitik, auf die sich Europäisches Parlament, Rat und Europäische Kommission als gemeinsamen Kompass für zukünftige Reformen auf den jeweils zuständigen Ebenen geeinigt haben.

Staatssekretär Matthias Wunderling-Weilbier: „Mit dem Multifondsprogramm sorgen wir für neue, passgenaue Fördermöglichkeiten für regionale Belange unter Beteiligung der Partnerinnen und Partner vor Ort. Regionalisierung und Stärkung von Kooperationen ziehen sich dabei wie ein neues Querschnittsziel durch das Programm. Insgesamt 15 Prozent der für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel sind für entsprechende Förderansätze vorgesehen. Damit setzt Niedersachsen die mit der laufenden Förderperiode begonnene und von den Wirtschafts- und Sozialpartnern eingeforderte stärkere Berücksichtigung von regionalen Belangen in der Förderung mit mehr als 156 Millionen Euro allein aus den Mitteln des Multifonds fort. So können wir noch besser und bedarfsgerecht auf die unterschiedlichen Herausforderungen der Regionen reagieren.“ Die EU-Mittel sind durch sogenannte Kofinanzierungsmittel aus privaten oder öffentlichen Finanzquellen aufzustocken und werden nach ersten Berechnungen des Europa- und Regionalministeriums Investitionen von insgesamt zirka 3,1 Mrd. Euro auslösen. „Ich freue mich, dass wir nun mit unserem Haus die konstruktiven Gespräche mit der EU-Kommission weiterführen können“, so Wunderling-Weilbier.

Hintergrund:

Das Multifondsprogramm ist Grundlage für die Umsetzung der EU-Förderung in Niedersachsen. Die Festlegung umfasst die Aufteilung der EU-Mittel auf verschiedene Themenfelder und die Gebietskategorien ‚Stärker Entwickelte Region‘ (SER) und ‚Übergangsregion‘ (ÜR). Als einziges Bundesland fasst Niedersachsen vier Einzelprogramme in nur einem Multifondsprogramm zusammen. Für die Festlegung der Maßnahmen sind die politischen Ziele der Europäischen Union und das Einhalten der Investitionsleitlinien der Europäischen Kommission für Deutschland sowie die eigene Landesförderstrategie maßgeblich. Die Landesregierung wird mit dem Multifonds in folgende Bereiche investieren:

Poltische Ziele der EU

Gesamt

- in EUR

SER

- in EUR

ÜR

- in EUR

Anteil

intelligenteres Europa

437.686.586

262.859.054

174.827.532

41,33%

grünes Europa

248.500.000

159.080.000

89.420.000

23,47%

bürgernahes Europa

22.520.000

13.590.000

8.930.000

2,13%

Stadtentwicklung

61.626.660

37.872.092

23.754.568

5,82%

Soziales Europa

250.185.364

168.502.402

81.682.962

23,63%

Technische Hilfe

38.363.937

24.190.923

14.173.014

3,62%

GESAMT

1.058.882.547

666.094.471

392.788.076

Auf dieser Grundlage verhandelt das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung mit der EU-Kommission, der das Programm zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Das Ministerium steht sowohl mit den anderen Fachressorts zur konkreten Ausgestaltung als auch mit der EU-Kommission zur Genehmigungsfähigkeit der geplanten Maßnahmen bereits in intensivem Austausch.

Letztendlich werden auf Grundlage des genehmigten Programms von den Fachressorts Förderrichtlinien und Fördergrundsätze für Niedersachsen erstellt, nach denen dann konkrete Projekte gefördert werden können. Es wird davon ausgegangen, dass der Genehmigungsprozess bereits im nächsten Winter abgeschlossen sein wird.

Die einschlägigen EU-Verordnungen sind erst seit dem 01.07.2021 in Kraft.


Artikel-Informationen

erstellt am:
20.07.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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