Landesregierung stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission zu
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Niedersächsischen Kinder- und Jugendkommission zugestimmt.
Ziel der gesetzlichen Regelung ist zum einen, die durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) erfolgte Weiterentwicklung des SGB VIII zu mehr Inklusion und Beteiligung selbstorganisierter Zusammenschlüsse im niedersächsischen AG SGB VIII landesrechtlich aufzugreifen. Dies betrifft insbesondere die Zusammensetzung der kommunalen Jugendhilfeausschüsse und des Landesjugendhilfeausschusses. Des Weiteren beabsichtigt die gesetzliche Regelung, die mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) eröffnete Möglichkeit zu ergreifen, eine Regelung zu Ferienschließzeiten landesrechtlich zu treffen. Hiermit wird den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe ermöglicht, eine Schließzeit im Umfang von insgesamt bis zu vier Wochen im Jahr während der niedersächsischen Schulferien festzulegen.
Nach der heutigen Zustimmung der Landesregierung wird der Gesetzesentwurf nun in die Verbandsbeteiligung gegeben, sowie der Landtag unterrichtet.
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erstellt am:
04.11.2025
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