Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung will Gewerbesteueraufkommen der Offshore-Windparks für Niedersachsen sichern – geänderte Verordnung geht in Verbandsbeteiligung

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf für eine Änderung der Verordnung über die Erhebung der Gewerbe- und der Grundsteuer in gemeindefreien Gebieten zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Ziel der Änderung ist es, das Gewerbesteueraufkommen vor allem für Offshore-Windparks vor der niedersächsischen Nordseeküste für Niedersachsens Kommunen zu sichern.

Durch die Änderung würden ab 2026 der wesentliche Teil der Gewerbesteuer-Einnahmen für diese Windparks der Stadt Wilhelmshaven zukommen. Sofern die Rahmenbedingungen gleichbleiben, handelt es sich um rund 110 Millionen Euro jährlich. Davon würden über den Kommunalen Finanzausgleich rund 65 Millionen Euro auf andere niedersächsische Kommunen umverteilt werden. Das Land Niedersachsen und der Bund würden gemeinsam – wie bislang auch – über die Gewerbesteuerumlage rund 9 Millionen Euro erhalten. Insgesamt könnten also rund 36 Millionen Euro im Haushalt der Stadt Wilhelmshaven bleiben.

Finanzminister Gerald Heere: ,,Mir ist es wichtig, diese beträchtlichen Einnahmen dauerhaft für unsere Kreise, Städte und Gemeinden abzusichern. Die niedersächsischen Kommunen würden durch diese Änderung doppelt profitieren. Zum einen würde Wilhelmshaven einen erheblichen Teil der Mehreinnahmen in den Kommunalen Finanzausgleich geben. Zum anderen würde die bisher eher finanzschwache Stadt zukünftig keine Zuweisungen mehr aus den Steuereinnahmen der anderen Gemeinden erhalten.“

Hintergrund der geplanten Änderung ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. Dezember 2024. Zuvor hatte das Land Niedersachsen in bestimmten gemeinde- und kreisfreien Gebieten die Gewerbesteuer erhoben. Dies betraf vor allem Offshore-Windparks vor der Nordseeküste. Nachdem diese Praxis erstinstanzlich bestätigt worden war, entschied der Bundesfinanzhof anders: Die Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer eines Betriebs mit einer Betriebsstätte im Küstenmeer dürfe ausschließlich auf eine oder mehrere Gemeinden übertragen werden.

Ohne eine Änderung der Verordnung profitieren darum diejenigen Kommunen, in denen die Betreiber der Windparks vor der niedersächsischen Küste ihre Geschäftsleitung haben. Diese liegen aber überwiegend nicht in Niedersachsen. Um das Gewerbesteueraufkommen demgegenüber für Niedersachsen zu sichern, soll Wilhelmshaven die Hebeberechtigung zugestanden werden. Über die weiteren Mechanismen des Kommunalen Finanzausgleichs profitieren auch andere niedersächsische Kommunen von diesen Offshore-Steuern.


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln