Landesregierung will mehr Beförderungen von Werkmeisterinnen und Werkmeistern im Justizdienst ermöglichen
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag eine Änderung der Niedersächsischen Stellenobergrenzen-Verordnung zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Damit wird das Ziel verfolgt, mehr Beförderungen von Werkmeisterinnen und Werkmeistern im Justizdienst zu ermöglichen.
In der Niedersächsischen Stellenobergrenzen-Verordnung werden Obergrenzen für bestimmte Beförderungsämter für Beamtinnen und Beamte des Landes festgelegt.
Für die rund 100 Planstellen für Werkmeisterinnen und Werkmeister im Justizdienst gelten in den Besoldungsgruppen A 9 und A 9 + Amtszulage aktuell Stellenobergrenzen von 40 Prozent. Das bedeutet, dass maximal 40 Prozent der Stellen im Haushaltsplan zu den beiden höchsten Besoldungsgruppen dieser Laufbahn gehören dürfen.
Da diese Grenzen im Haushaltsplan bereits vollständig ausgeschöpft sind, ist für eine Verbesserung der Stellensituation für Werkmeisterinnen und Werkmeister im Justizvollzug eine Anhebung auf 60 Prozent vorgesehen.
Über die Stellenhebungen wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung entschieden. In diesem Fall wurden die Mittel zur Gegenfinanzierung bereits im Justizhaushalt erwirtschaftet.
Mit der Verbesserung der Stellenausstattung sollen vor allem die gestiegenen Anforderungen im Berufsbild des Werkmeisterdienstes berücksichtigt werden. Qualifizierte Werkmeisterinnen und Werkmeister spielen eine wesentliche Rolle bei der Resozialisierung von Gefangenen, indem sie berufsbildende Kompetenzen vermitteln, die eine soziale und wirtschaftliche Wiedereingliederung nach der Haft ermöglichen. In Justizvollzugsanstalten übernehmen sie häufig eine indirekte pädagogische Funktion und können als positive Vorbilder für die Inhaftierten fungieren.
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erstellt am:
17.11.2025
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