Landesregierung will Wassergesetz modernisieren: Schneller und besser auf die Herausforderungen der Klimakrise reagieren und Hochwasserschutz beschleunigen
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Landtag beschlossen, mit dem das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) umfassend modernisiert werden soll. Mit der Gesetzesänderung soll auf die Anforderungen der Klimafolgenanpassung reagiert, der Hochwasserschutz priorisiert und eine Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren erreicht werden.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes würden Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen und technischen Hochwasser- und Küstenschutzes künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ sein. Hochwasserschutz bekommt damit einen Vorrang vor anderen Interessen. Auch sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigt oder erleichtert werden. Bei kleineren Maßnahmen der Gewässerrenaturierung soll eine Genehmigung zum Beispiel ganz entfallen können. Zudem führt das Gesetz zu einer Erweiterung der Fälle, in denen eine Genehmigung nach bestimmter Zeit als erteilt gilt (Genehmigungsfiktion). Die vorgehenden Beschleunigungen betreffen sowohl Vorhaben zur Erzeugung regenerativer Energie (z.B. Floating-PV) als auch bei der Zulassung von Hafenausbauten. Auch Wasser- und Bodenverbände sollen zum Klimaschutz in begrenztem Umfang Erneuerbare Energien nutzen können.
Die Klimakrise wirkt sich vielfältig auf die Wasserwirtschaft aus, unter anderem durch zunehmende Starkregen- und Hochwasserereignisse, durch Trockenheit, niedrige Wasserstände von Flüssen, Seen und dem Grundwasser. Im Ergebnis gibt es auch eine zunehmende Konkurrenz um die Ressource Wasser.
Bei der landwirtschaftlichen Feldberegnung sollen die Beregnungsverbände, zu denen sich Landwirte und Landwirtinnen zusammenschließen, gestärkt werden. So kann die Wassernutzung besser koordiniert werden. Weiterhin soll die positive Wirkung von Waldflächen für das Klima und die Wasserwirtschaft zukünftig anerkannt werden, in dem Waldbesitzer in Zukunft geringere Beiträge für ihre Flächen zahlen. Für den erneuerbaren und sparsamen Umgang mit Wasser sollen die Gemeinden die Befugnis bekommen, sogenannte Zisternensatzungen zu erlassen, damit vermehrt Niederschlags- oder Grauwasser genutzt wird.
Wasserversorger wiederum sollen ausdrücklich ermächtigt werden, ihre Gebühren so zu gestalten, dass ein sparsamer Umgang von Wasser der Kunden, etwa anhand digitaler Wasserzähler, finanziell mehr belohnt wird. Um die Trinkwasserressourcen in Wasserschutzgebieten besser zu sichern, soll das Gesetz zudem die Möglichkeit einschränken, dort nach Erdöl oder Erdgas zu bohren.
Dem landesweiten Hochwasserschutz soll die Einführung eines Hochwasserschutzregisters dienen, in dem die Informationen über Deiche und Schutzanlagen zusammengefasst und damit für übergreifende Kooperationen und Planungen effizienter nutzbar werden.
Zu dem Gesetzentwurf hat eine umfangreiche Verbandsbeteiligung stattgefunden. Ganz überwiegend wurde die Intention des Gesetzesentwurfs dabei begrüßt. Nach Auswertung der Stellungnahmen der Verbände wurden einige Präzisierungen in Gesetztext und Begründung vorgenommen.
Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer: „Die Klimakrise und die damit einhergehende Wasserkrise beschleunigen sich. Wir haben daher eine Reihe von Ideen entwickelt, um das Wasserrecht in Niedersachsen an die großen Veränderungen der Gegenwart anzupassen und zu verbessern. Wasser ist unsere Lebensgrundlage und unverzichtbare Daseinsvorsorge. Mit einem modernen Wasserrecht wollen wir uns sowohl auf zu viel Wasser – wie bei Hochwasser und Starkregen – besser vorbereiten, als auch dem Mangel bei Dürre und Trockenheit entgegenwirken. Hochwasserschutz und Renaturierung von Gewässern bekommen endlich einen Vorrang vor anderen Interessen. Ziel muss es sein, dass wir auch in Zukunft immer ausreichend sauberes Wasser zur Verfügung haben – für Mensch, Landwirtschaft und Umwelt.“
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erstellt am:
09.12.2025
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