Niedersächsische Staatskanzlei Niedersachsen klar Logo

Landesregierung will Wohnraumförderung stärken und Nachbarschaften aktivieren


Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Montag beschlossen, den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes“ in den Landtag einzubringen. Das Wohnraumfördergesetz soll die rechtliche Grundlage für die Förderprogramme des Landes bilden, mit denen dann insbesondere der Neubau von Sozialwohnungen finanziell unterstützt werden kann. Mit Hilfe des Bundes stellt das Land für die Wohnraumförderung in den kommenden Jahren einen Finanzrahmen von bis zu 1,7 Milliarden Euro zur Verfügung.

„Mit der Wohnraumförderung leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass in unseren Städten und Gemeinden mit hoher Wohnungsnachfrage und steigenden Wohnkosten das Angebot von dauerhaft bezahlbaren Wohnungen gesichert und ausgebaut wird“, so Niedersachsens Bauminister Olaf Lies. „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt vorrangiges Ziel dieser Landesregierung.“

Um die Förderangebote des Landes noch weiter verbessern und weitere Potenziale heben zu können, schlägt der Gesetzentwurf unter anderem Regelungen vor, um die Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen und von Wohnraum für Studierende zu erleichtern.

Darüber hinaus sind Vereinfachungen für Bürgerinnen und Bürger vorgesehen, die einen sogenannten Wohnberechtigungsschein beantragen. „Wir müssen die soziale Integration immer mitdenken, um gemischte soziale Strukturen zu erhalten“, ist sich Lies sicher. Die Probleme in einer Reihe von bestehenden Quartieren machen nach seiner Überzeugung deutlich, dass der sozialen Integration und Gemeinwesensarbeit eine immer größere Bedeutung zukommt. „Unser Ziel ist deshalb die Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenlebens, die Einrichtung von Räumen der Begegnung und Maßnahmen zur Verbesserung des Ansehens von Wohnquartieren.

Mit den geplanten Änderungen im Wohnraumfördergesetzes sollen künftig neben dem Wohnungsbau auch Maßnahmen zur Entwicklung von Wohnquartieren gefördert werden“, so Lies weiter. Geplant ist, „Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement“ in das Wohnraumfördergesetz zu überführen. Damit können die Kommunen seit 2017 bei der Bewältigung von sozialen, demografischen sowie integrativen Herausforderungen unterstützt werden.


Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln