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Mehr als 200 Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen

Mit der Verabschiedung eines umfangreichen Maßnahmenkataloges zur Inklusion hat die Landesregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung einen Meilenstein in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen gesetzt. Mehr als 200 Einzelmaßnahmen, mit denen Menschen mit Behinderungen eine vereinfachte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden soll, sind in den letzten Monaten von den Ministerien zusammengestellt worden.

„Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, betonte Sozialministerin Cornelia Rundt. Das Land Niedersachsen wolle mit gutem Beispiel vorangehen und in vielen Bereichen Barrierefreiheit schaffen und Teilhabe ermöglichen. Inklusion umfasse neben der Bildung alle Altersklassen von Menschen mit und ohne Behinderung alle Lebensbereiche wie beispielsweise Arbeit, Wohnen oder Freizeit.

Alle Ministerien haben sich darauf verständigt, einer umfassenden Bewusstseinsbildung in der Landesverwaltung die erste Priorität einzuräumen. Konkret geht es um die Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Das Sozialministerium hat dafür bereits ein Schulungskonzept entwickelt und wird als Pilotressort Ende April mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen beginnen.

Neben der Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst und dem Ausbau der inklusiven Beschulung enthält das Handlungsprogramm der Landesregierung die folgenden weiteren Schwerpunkte:

  • eine Erhöhung der Quote der schwerbehinderten Beschäftigten im Landesdienst
  • ein barrierefreier Zugang zu den und innerhalb der Dienstgebäude/n
  • die Optimierung des barrierefreien Internetauftritts
  • der Abbau sprachlicher Barrieren, Leichte Sprache und Zugänglichkeit zu Formularen
  • und die Verbesserung der Teilhabe allgemein sowie an Veranstaltungen der Landesregierung.

Die Maßnahmen werden jetzt schrittweise innerhalb der gesamten Landesverwaltung umgesetzt. Der im Mai 2013 eingesetzte Interministerielle Arbeitskreis Inklusion (IMAK Inklusion) wird als ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen die Umsetzung der Maßnahmen begleiten. Zum 31. Dezember 2016 wird sich das Kabinett über den Stand der Umsetzung und das Erreichte unterrichten lassen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2015

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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