Mehr Beförderungsmöglichkeiten für Werkmeisterinnen und Werkmeister im Justizdienst
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag eine Änderung der Niedersächsischen Stellenobergrenzen-Verordnung beschlossen. Dadurch werden mehr Beförderungen von Werkmeisterinnen und Werkmeistern im Justizdienst ermöglicht.
Mit der Stellenobergrenzen-Verordnung legt das Land Obergrenzen für bestimmte Beförderungsämter für Beamtinnen und Beamte fest. Zukünftig dürfen durch die Änderung bis zu 60 Prozent der rund 100 Planstellen für Werkmeisterinnen und Werkmeister im Justizdienst zu den Besoldungsgruppen A 9 und A 9 + Amtszulage gehören. Das sind die beiden höchsten Besoldungsgruppen dieser Laufbahn.
Bisher lag diese Obergrenze bei 40 Prozent. Diese war im Haushaltsplan bereits vollständig ausgeschöpft, sodass weitere Beförderungen nicht möglich waren. Mit der jetzt beschlossenen Anpassung schafft die Landesregierung zusätzlichen Spielraum für berufliche Entwicklung, insbesondere wird damit den gestiegenen Anforderungen im Werkmeisterdienst Rechnung getragen. Qualifizierte Werkmeisterinnen und Werkmeister spielen eine wesentliche Rolle bei der Resozialisierung von Gefangenen. Sie vermitteln berufsbildende Kompetenzen, die eine soziale und wirtschaftliche Wiedereingliederung nach der Haft ermöglichen. In Justizvollzugsanstalten übernehmen sie häufig eine indirekte pädagogische Funktion und können positive Vorbilder für die Inhaftierten sein.
Über die Stellenhebungen wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung entschieden. In diesem Fall wurden die Mittel zur Gegenfinanzierung bereits im Justizhaushalt erwirtschaftet.
Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mf.niedersachsen.de.
Artikel-Informationen
erstellt am:
20.01.2026
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

