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Mehr Raum für Unterricht und Ausbildung: Niedersachsen setzt sich beim Bund für Abschaffung der Zertifizierungspflicht für berufsbildende Schulen ein / Weiterer Schritt zur Landesinitiative „Einfacher. Schneller. Günstiger“

Das Land Niedersachsen wird sich im Bundesrat dafür einsetzen, die bundesweit geltende Zertifizierungspflicht nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) für berufsbildende Schulen abzuschaffen. Ziel dabei ist es, Schulen von einem doppelten bürokratischen Aufwand zu entlasten, damit sich die Lehrkräfte stärker auf ihre Kernaufgabe konzentrieren können. Niedersachsen wird daher eine entsprechende Initiative im Bundesrat einbringen und hofft dabei auf die Zustimmung weiterer Bundesländer. Adressat ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

„Mit der Abschaffung der AZAV-Zertifizierung für berufsbildende Schulen schaffen wir mehr Freiraum für den eigentlichen Bildungsauftrag der Schulen und Lehrkräfte. Statt einer doppelten Zertifizierung sollte der Fokus eher darauf liegen, die besten Bildungsstandards im Sinne der KMK zu erfüllen und wertvolle Ressourcen dort einzusetzen, wo sie den größten Effekt erzielen – in der Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte,“ kommentierte die Niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg den heutigen Kabinettsbeschluss. Zugleich setzt das Land damit konsequent seine Initiative 'Einfacher. Schneller. Günstiger´ mit dem über alle Ministerien vereinbarten Ziel fort, Verwaltungsverfahren grundlegend zu vereinfachen“, ergänzt Hamburg. (Mehr Informationen dazu online hier)

Berufsbildende Schulen sind unverzichtbare Partner in der dualen und vollzeitschulischen Berufsausbildung. Insbesondere in vollzeitschulischen Bildungsgängen werden dringend benötigte Fachkräfte in den Bereichen Sozialpädagogik, wie etwa Erzieherinnen und Erzieher, und im Pflegebereich ausgebildet. Diese Ausbildungsberufe tragen entscheidend zur Fachkräftesicherung bei und unterstützen die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stabilität. Bisher gilt für diese Bildungsgänge auch an berufsbildenden Schulen, die Umschülerinnen und Umschüler ausbilden möchten, eine bundesweite Zertifizierungspflicht nach AZAV. Diese stellt für Schulen, die ohnehin unter staatlicher Zulassung, Aufsicht und Kontrolle stehen, eine doppelte Belastung dar. Niedersachsen verfolgt deshalb das Ziel, diese doppelte Überprüfung der Bildungsangebote abzuschaffen.

Die aktuelle AZAV-Zertifizierung wird von externen Unternehmen als dafür zuständige Stelle durchgeführt. Die Schulen müssen für den Nachweis, geeigneter Bildungsträger zu sein, allerdings erhebliche Vorarbeiten leisten – in der Regel durch Lehrkräfte. In der Bearbeitungsphase stehen sie nicht für ihre Kernaufgaben im Unterricht zur Verfügung. Hinzu kommt, dass die berufsbildenden Schulen in Niedersachsen unter entsprechender Aufsicht im staatlichen Auftrag handeln und in Niedersachsen darüber hinaus den Vorgaben des bewährten Qualitätsmanagementsystems KAM-BBS unterliegen.

Hintergrund zum KAM-BBS:

Die KMK hat im März 2024 ein nationales Qualitätsentwicklungsmodell verabschiedet, das auf der Norm DIN ISO 9000ff basiert und bereits für alle berufsbildenden Schulen in Deutschland gilt. Dieses Modell schafft einen einheitlichen Qualitätsrahmen und unterstützt die Schulen bei der kontinuierlichen Weiterentwicklung ihrer Bildungsqualität, auch das niedersächsische Qualitätsentwicklungsmodell schließt hier an.


Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mk.niedersachsen.de


Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2024

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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