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Mindesttransportalter von Kälbern: Kabinett beschließt Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Übergangsfrist

Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Bundesratsinitiative beschlossen mit dem Ziel, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von einem auf drei Jahre zu verlängern. Grundlage ist eine im Juni 2021 beschlossene Änderung der nationalen Tierschutztransportverordnung, die festlegt, dass das Mindesttransportalter von Kälbern mit einer Übergangsfrist von einem Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung von 14 Tagen auf 28 Tage heraufgesetzt wird. Die geänderte nationale Tierschutztransportverordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.

Hintergrund: Eine Umsetzung der geänderten rechtlichen Vorgaben beim Kälbertransport ist für viele Betriebe nicht in der genannten Übergangsfrist möglich – insbesondere, wenn genehmigungsbedürftige Bauvorhaben erforderlich sind. Die Tierhalter könnten bei einer einjährigen Übergangsfrist fast ausschließlich auf genehmigungsfreie Lösungen zurückgreifen. Mit einer längeren Übergangszeit wären dagegen auch genehmigungsbedürftige Lösungen umsetzbar. Mit einer auf drei Jahre verlängerten Übergangsfrist bestünde zusätzlich die Möglichkeit, Förderprogramme zur Unterstützung der Transformation einzurichten, um die Betriebe bei der Umsetzung der aus Tierschutzsicht wichtigen Anpassung zu unterstützen und Beratungskonzepte anzupassen.

Der Transport von sehr jungen – also unter vier Wochen alten – Kälbern vom Herkunftsbetrieb zu Sammelstellen, zum Aufzucht- bzw. Mastbetrieb (ausgenommen Transporte im Umkreis von 50 Kilometern, die der Tierhalter in seinen eigenen Fahrzeugen selbst durchführt) steht seit langem aus Tierschutzsicht in der Kritik. Tiermedizinisch gilt mittlerweile als erwiesen, dass Kälber bis zur Entwicklung eines stabilen Immunsystems zum Abschluss der 4. Lebenswoche als „Tiere mit physiologischen Schwächen“ gelten und daher bis zu diesem Zeitpunkt eigentlich nicht transportfähig sind.

Niedersachsen nimmt dieses Problem sehr ernst. Die Vorlage einer Änderung der nationalen Tierschutztransport-Verordnung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium bot die Möglichkeit, dieses Problem national anzugehen.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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