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Nächster Mehrjähriger Finanzrahmen der Europäischen Union: Landesregierung beschließt Leitlinien

Brüssel. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung wichtige Weichen für die zukünftige Ausgestaltung der EU-Förderpolitik gestellt. Mit dem Beschluss zentraler Leitlinien zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union bringt Niedersachsen seine Position in die laufenden Verhandlungen zum EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034 ein. Ziel ist es, die Interessen des Landes frühzeitig zu verankern und die Rahmenbedingungen für eine weiterhin erfolgreiche Nutzung europäischer Fördermittel zu sichern.

Vor dem Hintergrund wachsender geopolitischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Herausforderungen spricht sich die Landesregierung dafür aus, den Umfang des EU-Haushalts mindestens auf dem aktuellen Niveau zu halten. Gleichzeitig unterstützt Niedersachsen die Pläne der EU-Kommission, den neuen Haushalt einfacher, effizienter und effektiver zu gestalten.

Ein besonderer Fokus liegt auf dem von der EU-Kommission vorgeschlagenen Wettbewerbsfähigkeitsfonds, der gezielt Zukunftsfelder wie Energie, Umwelt, Verteidigung und Weltraum adressiert. Die Landesregierung begrüßt diesen Ansatz ausdrücklich und sieht darin wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Forschung in Niedersachsen. Um die Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen, setzt sich Niedersachsen dafür ein, Förderinstrumente weiter zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, um die vorhandenen Mittel bestmöglich einzusetzen. Die Landesregierung begrüßt deshalb die Pläne der EU-Kommission, den Zugang zu EU-Förderung einfacher und einheitlicher auszugestalten.

Gleichzeitig sieht die Landesregierung auch Herausforderungen in den geplanten Strukturreformen der EU-Kommission beim MFR. Insbesondere die Reduzierung der bisherigen Programmstruktur auf einen Einzelplan pro Mitgliedstaat birgt Risiken für die regionale Mitgestaltung. Niedersachsen fordert von der EU-Kommission und der Bundesregierung daher, dass Planung und Programmverantwortung auf regionaler Ebene verbleiben. Die Länder müssen weiterhin eigenverantwortlichen Gestaltungsspielraum in Vorbereitung, Verhandlung und Umsetzung europäischer Förderangebote behalten. Zudem setzt sich die Landesregierung für Mindestquoten bei Ausgaben in den Bereichen Soziales und Klimaschutz ein, um zentrale Zukunftsaufgaben gezielt zu fördern.

Europaministerin Melanie Walter betont: „Die Kommission hat einen ambitionierten Vorschlag für den neuen EU-Haushalt vorgelegt, der sowohl Chancen als auch Risiken mit sich bringt und derzeit mit Hochdruck verhandelt wird. Mit dem heutigen Beschluss haben wir uns positioniert und die niedersächsischen Interessen klar adressiert. In diesem Rahmen werden wir die laufenden Verhandlungen in Brüssel und Berlin weiterhin aktiv begleiten.“ Nach den Plänen der EU-Kommission sollen zukünftig über 500 Programme in einem Einzelplan pro Mitgliedsland aufgehen. Melanie Walter: „Entscheidend ist, dass die Länder auch künftig direkt an der Ausgestaltung und Umsetzung der Förderprogramme beteiligt werden. Denn nur sie kennen die regionale Ausgangslage und Gegebenheiten vor Ort – und nur auf dieser Grundlage kann Förderung wirklich wirken.“

Mit Blick auf den neuen Wettbewerbsfähigkeitsfonds der EU ergänzt Ministerin Walter: „Die geplanten EU-Investitionen kommen zur rechten Zeit und bieten große Chancen für Niedersachsen. Die Transformation der Energieversorgung, die Innovationskraft unserer Wirtschaft und die starke Forschungslandschaft eröffnen uns vielfältige Anknüpfungspunkte für die zukünftige EU-Förderung.“

Die wichtigsten Punkte der Positionierung der Landesregierung im Überblick:

  1. Umfang des EU-Haushalts (MFR 2028–2034) mindestens auf heutigem Niveau halten.

  2. Trotz geplanter „Einzelpläne“ pro Mitgliedstaat: zentrales Mitbestimmungsrecht und wesentliche eigene Gestaltungsmöglichkeiten der Länder bei der Vorbereitung und Umsetzung europäischer Förderangebote

  3. EU-Förderpolitik vereinfachen, effizienter und effektiver machen – einheitlicher und vereinfachter Zugang zu Fördermitteln.

  4. Wettbewerbsfähigkeitsfonds werden unterstützt – gezielte Förderung der Zukunftsfelder Energie, Umwelt, Verteidigung, Weltraum dienen Wirtschaft und Forschung in Niedersachsen.

  5. Regionale Besonderheiten stärker berücksichtigen – Programme passgenau ausarbeiten und regionale Mitgestaltung gewährleisten.

  6. Mindestquoten im EU-Haushalt für Soziales und Klimaschutz fest verankern.

  7. Bestehende Mittel optimal einsetzen – Instrumente weiter entschlacken und Doppelstrukturen vermeiden.

Hintergrund:

Am 16. Juli 2025 hat die Europäische Kommission einen ersten Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU von 2028-2034 (MFR) vorgelegt. Mit einem geplanten Volumen von knapp zwei Billionen Euro ist der MFR das zentrale Steuerungsinstrument für die Investitionspolitik der EU und legt die finanziellen Rahmenbedingungen sowie die strategischen Prioritäten des EU-Haushaltes für die kommenden sieben Jahre fest.

Die geplanten Reformen der Programmstruktur haben insbesondere für föderal organisierte Mitgliedstaaten wie Deutschland weitreichende Auswirkungen, da die Regionen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung europäischer Förderprogramme spielen.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.10.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946

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