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Nährstoffströme gezielt erfassen – Kabinett gibt Verordnung zur Verbandsbeteiligung frei

Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf einer Verordnung über Meldepflichten zu Nährstoffvergleichen und Düngebedarf sowie zum gesamtbetrieblichen Düngebedarf zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Mit der Verordnung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für eine noch bessere Transparenz des Nährstoffmanagements und damit der Minderung der Nährstoffüberschüsse in Niedersachsen. Nährstoffüberschüsse können auf den landwirtschaftlichen Flächen nicht von den Pflanzen aufgenommen werden und infolgedessen durch Auswaschungen und Abschwemmungen Grundwasser und Oberflächengewässer belasten. Für die Erfassung der Daten hat die niedersächsische Düngebehörde der Landwirtschaftskammer im Auftrag des Landes die Datenbank ENNI – Elektronische Nährstoffmeldungen Niedersachsen – programmiert.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir wollen in Niedersachsen eine flächendeckende Transparenz der Nährstoffströme erreichen. So können wir die Betriebe, die zu viel düngen, für Vor-Ort-Kontrollen herausfiltern und dann entsprechend kontrollieren. Die Erfassung der Daten ist dafür eine wichtige Grundlage!“ Mit der Verordnung möchte das Land von der Regelungsbefugnis gemäß § 13 Abs. 6 der geltenden Düngeverordnung Gebrauch machen. Betriebsinhaber werden dann verpflichtet, Angaben zum Nährstoffvergleich und zum Düngebedarf jeweils zum 31. März eines Jahres für das abgelaufene Düngejahr elektronisch an die niedersächsische Düngebehörde bei der Landwirtschaftskammer zu melden. Außerdem müssen die Betriebe den für jede Fläche ermittelten Düngebedarf zu einem gesamtbetrieblichen Düngebedarf zusammenfassen.

Durch Plausibilitätsprüfungen können die Betriebe anschließend gezielt herausgefiltert werden, bei denen der Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht. Um zusätzlichen Aufwand für die Betriebe zu vermeiden, sollen Schnittstellen im elektronischen Meldeprogramm die Übertragung von Daten aus vorhandenen Quellen sicherstellen und Plausibilitätsprüfungen im Hinblick auf mögliche fehlerhaft Eingaben umgesetzt werden.

Im Sommer vergangenen Jahres hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Klage der Europäischen Kommission gegen Deutschland wegen nicht ausreichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie (1991) in vollem Umfang stattgegeben. Der EuGH hat in seinem Urteil bestätigt, dass Deutschland trotz der hohen Nitratbelastung keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, um den Ansprüchen der EG-Nitratrichtlinie zum Schutz des Wassers zu genügen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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