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Neuer Beauftragter für Opferschutz

Es ist ein Zeichen für den Opferschutz in Niedersachsen: Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, zum 1. November 2019 den Leitenden Oberstaatsanwalt a.D. Thomas Pfleiderer zum Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz zu ernennen.

Thomas Pfleiderer (geb. 1950) verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Justiz. Er war tätig bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle, beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe sowie als Leitender Oberstaatsanwalt in Bückeburg und zuletzt in Hildesheim. Er war in seiner beruflichen Laufbahn mit ganz unterschiedlichen Formen der Kriminalität befasst und weiß um die Leiden und Bedürfnisse der Betroffenen. Als Landesbeauftragter für Opferschutz wird Thomas Pfleiderer künftig sowohl Opfer allgemeiner Kriminalität als auch Betroffene etwaiger sogenannter Großschadensereignisse (zum Beispiel Terroranschläge oder Amokläufe) in ihren Anliegen unterstützen.

Justizministerin Barbara Havliza: „Terroranschläge wie jener auf dem Berliner Breitscheidplatz im Jahr 2016 haben gezeigt, dass ein zentraler Ansprechpartner für die Opfer und Hinterbliebenen eine große Hilfe und Entlastung ist. Thomas Pfleiderer wird den Betroffenen eine Stimme geben. Er wird sich stark dafür einsetzen, dass Betroffenen in Niedersachsen schnell und unbürokratisch geholfen wird.“

Der Opferschutz ist im Flächenland Niedersachsen dezentral organisiert. Die Stiftung Opferhilfe hat insgesamt elf Regionalbüros, in denen das Hilfs- und Beratungsangebot von den Bürgerinnen und Bürgern stark nachgefragt wird. Diese Struktur bleibt erhalten. Zugleich ist in Niedersachsen in jüngerer Vergangenheit häufig der Wunsch geäußert worden, einen zentralen Ansprechpartner zu benennen, der einen Überblick über bestehende Angebote hat und individuelle Hilfe vermitteln kann. Diese Aufgabe soll nun der Opferschutzbeauftragte übernehmen. Er soll ein öffentlich präsenter Fürsprecher für die Belange von Opfern sein, ganz gleich, ob sie zum Beispiel von häuslicher Gewalt oder von einem Terroranschlag betroffen sind.

Der Landesbeauftragte für Opferschutz wird mit seiner Geschäftsstelle an das Niedersächsische Justizministerium angegliedert. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich, Aufwendungen werden erstattet. Die Funktion als Beauftragter wird sachlich unabhängig und frei von Weisungen ausgeübt.

Der Niedersächsische Landesbeauftragte für Opferschutz ist ab dem 1. November 2019 erreichbar unter der E-Mailadresse opferschutzbeauftragter@mj.niedersachsen.de.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.10.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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