Niedersachsen begrüßt Einigung zum Wolf auf Bundesebene – zügige Gesetzesentwürfe und enge Abstimmung mit den wolfsreichen Ländern erwartet – Land bereit zur Umsetzung
Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt die Einigung des Bundes, den Koalitionsvertrag zum Wolf nun umzusetzen und den Ländern rechtssichere Entnahmen sowie ein regional differenziertes Wolfsmanagement in Problemregionen ermöglichen zu wollen. Die Landesregierung erwartet nun die zügige Vorlage von konkreten Gesetzentwürfen zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes, um die auf EU-Ebene – auch mit starker Unterstützung Niedersachsens – erfolgte Veränderung des Schutzstatus beim Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ auch im Bundesrecht nachzuvollziehen.
Die Landesregierung kündigt an, umgehend mit Vorlage der Gesetzentwürfe im gemeinsamen Dialog mit den Landwirtschafts- und Umweltverbänden die neuen Spielräume zügig nutzen zu wollen, um Weidetiere besser zu schützen und Konflikte zu reduzieren.
Dazu Ministerpräsident Olaf Lies: „Das ist ein großer Schritt nach vorn. Danke an Umweltminister Carsten Schneider und Landwirtschaftsminister Alois Rainer für diesen tragfähigen Lösungsvorschlag. Wir setzen jetzt auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat mit intensiver Beteiligung insbesondere der wolfsreichen Länder. Diese neuen Möglichkeiten werden wir in Niedersachsen über das Dialogforum ‚Wolf und Weidetierhaltung‘ praxistauglich und so schnell wie möglich umsetzen. Dabei geht es beispielsweise um Deiche, wo ein Herdenschutz nicht möglich ist. Außerdem werden wir nach Rissvorfällen künftig schneller handlungsfähig sein. Mir ist wichtig: Wir können unsere Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter besser unterstützen, den Küstenschutz sichern - und zugleich den Bestand des Wolfes nicht gefährden. Wir zeigen, wie man Herausforderungen mit Interessenausgleich löst, Handlungsfähigkeit zurückgewinnt und das Gefühl der öffentlichen Sicherheit insgesamt stärkt.“
Umweltminister Christian Meyer sagt: „Niedersachsen setzt als einziges Bundesland schon jetzt die durch die EU ermöglichten Regelungen für Schnellabschüsse und reguläre Entnahmen um. Gleichzeitig unterstützen wir die Weidetierhaltungen beim Herdenschutz mit erheblichen Landesmitteln und weiten hier gerade die Förderung insbesondere an den Deichen, aber auch im Binnenland aus. Ich erwarte spätestens zur Umweltministerkonferenz in der kommenden Woche konkrete Gesetzesvorschläge zur Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesjagdgesetzes zur Umsetzung der Änderungen auf EU-Ebene.
Niedersachsen ist vorbereitet auf die praktikable Umsetzung, die den guten Erhaltungszustand des Wolfes gewährleistet, aber bei Problemen für die Weidetierhaltungen zusätzliche Handlungsspielräume ermöglicht. Ich erwarte vom Bund jetzt auch einen konkreten Zeitplan für eine zwingende Änderung im Bundesnaturschutzgesetz, denn die bloße Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdrecht ändert für Niedersachsen nichts, da wir den Wolf bereits mit detaillierten Regelungen seit 2021 im Landesjagdrecht haben.“
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte betont: „Es muss klar sein, dass nicht nur die Verwendungskriterien der GAK-Förderung erweitert werden, sondern dass auch zusätzliche Bundesgelder in die GAK fließen, ansonsten müssten wolfsreiche Länder wie Niedersachsen GAK-Mittel aus anderen Bereichen umwidmen. Ich erwarte, dass nicht nur formale Änderungen bei der GAK vollzogen werden, sondern der Bund zügig landwirtschaftliche Betriebe beim Herdenschutz stärker unterstützt.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
09.11.2025
zuletzt aktualisiert am:
10.11.2025
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