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Niedersachsen für bessere Absicherung von Paketboten – Kabinett beschließt Bundesratsinitiative: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen sichern und Dokumentation der Arbeitszeit verbessern

Das Land Niedersachsen setzt sich für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte von Paketbotinnen und -boten ein. Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen. Die Arbeitsbedingungen der Paketboten seien oftmals inakzeptabel, sagt Ministerpräsident Stephan Weil. In Zukunft müsse nicht nur eine faire Bezahlung für diesen harten Job sichergestellt werden, sondern auch das Entrichten von Sozialversicherungsbeiträgen. Außerdem sollten, so Weil, die Dokumentationspflichten zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit erweitert werden.

Mit der im Haus von Sozialministerin Carola Reimann erarbeiteten Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen für eine sogenannte Nachunternehmerhaftung in der Zustellbranche zu schaffen. Mit dieser wird die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten sichergestellt, auch wenn durch die Einbindung verschiedener Subunternehmen unübersichtliche Beauftragungsketten entstehen. „In der boomenden Branche wird allzu oft der Mindestlohn unterlaufen, Sozialversicherungsbeiträge werden in zu geringem Umfang abgeführt“, sagt Ministerin Carola Reimann. „Davor müssen Beschäftigte in Zukunft besser geschützt werden.“ Niedersachsen will die Bundesratsinitiative in die nächste Bundesratssitzung am 15. März einbringen.

Stichwort Nachunternehmerhaftung

In manchen Branchen werden Sozialversicherungsbeiträge nicht wie vorgeschrieben abgeführt. Eine Ursache kann hoher Preisdruck sein, zum Beispiel im Zuge der Vergabe der Aufträge durch Versandhandelsunternehmen. Zustellleistungen werden zum Teil an Subunternehmen weitervergeben. Entstehen sogenannte Nachunternehmerketten, hat die ursprüngliche Auftraggeberin beziehungsweise der ursprüngliche Auftraggeber mitunter keine Kenntnis mehr, wer als letztes Glied der Kette die Ware tatsächlich ausliefert und unter welchen Bedingungen dies geschieht. Problematisch wird es, wenn Subunternehmen gegen geltendes Recht verstoßen, zum Beispiel durch eine Nichtentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die von den Versandhandelsunternehmen direkt beauftragten Logistik-Unternehmen können sich beim Bekanntwerden von Rechtsverstößen bislang durch Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung ziehen.

Diese Möglichkeit soll in Zukunft analog der Maßnahmen beim Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft unterbunden werden. Vorbild ist hierfür das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) vom 17.07.2017, das in § 3 eine sogenannte Nachunternehmerhaftung vorsieht. Danach haftet dasjenige Logistik-Unternehmen, das ein anderes Unternehmen mit der Erbringung von Logistik-Dienstleistungen beauftragt, für die Erfüllung der Zahlungspflicht zur Sozialversicherung dieses Unternehmens. Auch Logistik-Unternehmen sollen somit in Zukunft die Verantwortung für die von ihnen eingesetzten Subunternehmen bezüglich der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge tragen. Die rechtliche Zuständigkeit für eine Änderung der Nachunternehmerhaftung liegt beim Bund.

Zur Stärkung der Arbeitnehmerschutzrechte soll zudem eine Erweiterung der Dokumentationspflichten beitragen. Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – auch im Bereich der Paketbranche – zur Aufzeichnung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Dauer der täglichen Arbeitszeit würde zu einer größeren Rechtssicherheit beitragen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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