„Niedersachsen kann Zukunft“ – Lies und Hamburg ziehen erste Zwischenbilanz nach 100 Tagen
Themenüberblick
- Investitionshaushalt und Unterstützung der Kommunen
- Bildung
- Einfacher, schneller, günstiger
- Daseinsvorsorge und Regionalentwicklung
- Wirtschaftliche Entwicklung und gute Arbeit
- Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
- Gesellschaft und Zusammenhalt
- Sicherheit und Migration
Nach 100 Tagen im Amt zieht Ministerpräsident Olaf Lies gemeinsam mit der stellvertretenden Ministerpräsidentin Julia Willie Hamburg eine erste Bilanz. Mit einem Investitionshaushalt, der Nutzung des Bundesinvestitions- und Kompensationspakets, klaren Prioritäten für Bildung, Klimaschutz und einer starken öffentlichen Infrastruktur sowie neuem Schwung für die Digitalisierung stellt die Landesregierung die Weichen für ein modernes, verlässliches und sicheres Niedersachsen, so Lies und Hamburg. Investitionen in Infrastruktur, Krankenhäuser, Kitas und die öffentliche Daseinsvorsorge sollen für deutliche Verbesserungen sorgen, die bei den Menschen und Unternehmen im Land spürbar ankommen.
Der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies sagt dazu:
„100 Tage sind kein Ziel, aber sie sind ein guter Start. Wir investieren gezielt in das, was Niedersachsen stark macht: Infrastruktur, Bildung, Sicherheit und Daseinsvorsorge. Mit dem Investitionshaushalt und dem Paket des Bundes wollen wir zusätzliche Investitionen in Krankenhäuser, Kitas, Straßen, Schienen und Brücken und in die Transformation unserer Wirtschaft auf den Weg bringen. Wir digitalisieren die Verwaltung – mit einer neuen Staatssekretärin, die Tempo macht – damit Entscheidungen und Prozesse schneller, einfacher und direkter für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen werden.
In unseren Schulen sollen ab dem kommenden Jahr die Tablets sichtbares Zeichen der Stärkung der digitalen Lernwelt werden. Wir sorgen dafür, dass unsere Kommunen vor Ort investieren können – noch in diesem Jahr sollen aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen rund 400 Millionen Euro an Kreise, Städte und Gemeinden fließen. Mit dem neuen Kommunalfördergesetz sollen Fördermittel künftig schneller und einfacher eingesetzt werden können. Wir stehen als Landesregierung eng an der Seite unserer Kommunen.
Wir knüpfen mit unserem Koalitionspartner gemeinsam an die bisherige gute Arbeit an und setzen Zukunftslösungen im Dialog mit Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft. So sichern wir Arbeitsplätze, stärken den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und zeigen: Wir investieren, wir machen Tempo, wir arbeiten für ein starkes Land. Niedersachsen kann Zukunft.“
Die stellvertretende Ministerpräsidentin und niedersächsische Kultusministerin Julia Willie Hamburg sagt:
„Wir halten Kurs bei zentralen Zielen dieser Landesregierung wie Klimaschutz, Energie, nachhaltiger Landwirtschaft und guter Bildung. Zugleich nutzen wir entschlossen die neuen Gestaltungsmöglichkeiten und bringen einen echten Pakt für die Zukunft unseres Landes auf den Weg.
Wir wollen den Alltag für die Menschen in Niedersachsen spürbar besser machen. Dafür schaffen wir mehr Lehrkräftestellen zur weiteren Stabilisierung der Unterrichtsversorgung, stärken digitales Lernen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern und erhöhen die Mittel für die frühkindliche Bildung für eine verlässliche Kita-Finanzierung.
In diesen Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung und wachsender Polarisierung steht zudem die Stärkung der Demokratie und des Zusammenhalts ganz oben auf unserer Agenda, beispielsweise durch das neue Programm für demokratische Teilhabe an unseren Schulen. Damit füllen wir die Demokratiebildung an unseren Schulen weiter mit Leben. Diese Koalition arbeitet als Team geschlossen und pragmatisch daran, das Leben in Niedersachsen besser zu machen. Wir haben in den ersten 100 Tagen mit dem neuen Ministerpräsidenten Olaf Lies gezeigt, dass wir Niedersachsens Zukunft aktiv und beherzt gestalten und noch viele Ideen haben, wie wir Niedersachsen voranbringen.“
Nachfolgend finden Sie thematisch gebündelt einen Überblick über die zentralen Maßnahmen und Entscheidungen dieser ersten 100 Tage:
Investitionshaushalt und Unterstützung der Kommunen
Investitions- und Kommunalstärkungspaket „Niedersachsen kann Zukunft“
Ende Juni 2025 hat die Landesregierung das größte Investitions- und Kommunalstärkungspaket in der Geschichte Niedersachsens beschlossen. Unter dem Titel „Niedersachsen kann Zukunft“ sollen insgesamt rund 14,45 Milliarden Euro mobilisiert werden. Das Programm verbindet kurzfristige Impulse mit einer langfristigen Stärkung der Investitionskraft von Land und Kommunen.
Das Paket setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:
- Landeseigenes Sofortprogramm: Mit einem Nachtragshaushalt 2025 und dem Haushalt 2026 sollen fünf Milliarden Euro für dringende Investitionen bereitgestellt werden. Im Fokus stehen Bildung, Gesundheitsversorgung, Digitalisierung, Klimaschutz und Wohnungsbau.
- Bundesmittel: Nach aktuellen Berechnungen stehen Niedersachsen aus dem neuen Sondervermögen des Bundes rund 9,42 Milliarden Euro zu. Diese Mittel ergänzen die landeseigenen Investitionen.
- Stärkung der Kommunen: Ein erheblicher Teil der Gelder fließt direkt in die kommunalen Haushalte. So sollen Städte, Gemeinden und Landkreise in die Lage versetzt werden, eigene Projekte umzusetzen – etwa in Schulen, Krankenhäusern oder Infrastruktur.
Mit dem Paket verfolgt die Landesregierung das Ziel, nicht nur kurzfristig Investitionen anzuschieben, sondern die Grundlagen für die kommenden Jahre zu legen. Der programmatische Ansatz reicht bewusst über die laufende Legislaturperiode hinaus.
Investitions- und Kompensationspaket mit dem Bund vereinbart
Am 26. Juni hat der Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen, am 11. Juli folgte die Zustimmung des Bundesrats. Mit dem Investitionsbooster-Programm des Bundes verbunden sind deutliche Steuermindereinnahmen bei Ländern und Kommunen.
In den Bund-Länder-Verhandlungen, die Niedersachsen als Co-Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz eng begleitet hat, wurde ein umfassendes Kompensationspaket erreicht. Es stellt sicher, dass Länder und Kommunen trotz der Einnahmeausfälle handlungsfähig bleiben.
Das Paket umfasst mehrere Teile:
- Kompensation kommunaler Einnahmeausfälle: Der Bund übernimmt die gesamten Mindereinnahmen der Kommunen für die Jahre 2025 bis 2029 in Höhe von insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro. Die Kompensation erfolgt über eine Anpassung der Umsatzsteueranteile im Finanzausgleichsgesetz. Damit bleibt die Finanzierung von Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Soziales gesichert.
- Unterstützung für die Länder: Zusätzlich fließen in den Jahren 2026 bis 2029 insgesamt acht Milliarden Euro an die Länder. Die Mittel sollen vor allem Investitionen in Kindertagesstätten, Bildung und Wissenschaft (Gesamtvolumen vier Milliarden Euro) sowie Krankenhäuser (Gesamtvolumen vier Milliarden Euro) dienen.
- Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro: Länder und Kommunen erhalten für vielfältige Vorhaben von der Digitalisierung bis zum Wohnungsbau einen festen Anteil aus dem Bundes-Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (Niedersachsen: rund 9,42 Milliarden Euro). Das Verfahren wird bewusst vereinfacht: Einzelgenehmigungen entfallen, Mittel dürfen mit bestehenden Förderprogrammen kombiniert werden, um den Effekt zu maximieren.
- Weitere Entlastungen: Jährlich 250 Millionen Euro stehen denjenigen Ländern zur Verfügung, die Kommunen beim Abbau kurzfristiger Kredite unterstützen. Auch Geberländer im Finanzausgleich und ostdeutsche Länder erhalten zusätzliche Mittel.
Mit der Einigung ist ein Paket geschnürt, das die Investitionskraft stärkt und Projekte in wichtigen Zukunftsfeldern beschleunigt. Niedersachsen hat dabei die Interessen von Ländern und Kommunen auf Bundesebene sichtbar eingebracht.
Neues Kommunalfördergesetz (NKomFöG)
Ende Juli 2025 hat die Landesregierung den Entwurf für das Niedersächsische Kommunalfördergesetz (NKomFöG) beschlossen. Ziel ist es, die Bereitstellung und Abrechnung von Fördermitteln an kommunale Empfänger deutlich zu vereinfachen. Vorgesehen ist die Möglichkeit pauschaler und budgetierter Förderungen. Damit sollen Kommunen Fördermittel schneller abrufen und flexibler einsetzen können.
Das NKomFöG setzt den im März 2025 geschlossenen „Pakt für Kommunalinvestitionen“ um, der ein Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro umfasst. Von diesen Mitteln sollen noch im Jahr 2025 rund 400 Millionen Euro an die Kommunen fließen. Alle Kommunen profitieren, auch die kleineren: Für sie ist ein Sockelbetrag von mindestens 200.000 Euro vorgesehen. So soll die Investitionsfähigkeit in der Breite gestärkt werden.
Frühkindliche Bildung verlässlich finanzieren und Kommunen entlasten
Ab 2026 sollen jährlich zusätzlich 250 Millionen Euro, die dynamisch gesteigert werden sollen, in die frühkindliche Bildung fließen; bis 2031 sind insgesamt 1,75 Milliarden Euro eingeplant. Ziele sind: verlässliche Kita-Finanzierung, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Stärkung der Träger durch einfache Verfahren.
Bildung
Mehr Personal für fast 900.000 Schülerinnen und Schüler
Zum Schuljahresstart 2025/2026 wurden 1.600 neue Stellen ausgeschrieben – gut 90 Prozent sind bereits erfolgreich besetzt. Nie zuvor gab es damit in Niedersachsens Schulen so viel Personal wie heute. Bereits im zweiten Halbjahr des Vorjahres erfolgten 1.010 Einstellungen. Die erfolgreichen Besetzungsverfahren sorgen dafür, dass auch im kommenden Jahr zusätzliche Stellen benötigt werden, um allen Absolventinnen und Absolventen ein Einstellungsangebot zu machen. Dabei bleibt trotz aller bisher ergriffenen Maßnahmen der Fachkräftemangel eine Herausforderung. Insofern hat die ausreichende zusätzliche Versorgung mit Lehrkräften auch mit dem Haushaltsentwurf 2026 oberste Priorität. Niedersachsen plant 2026 weitere 1.350 Lehrkräftestellen (100 Millionen Euro im Haushalt 2026) bereitzustellen. Damit setzt die Landesregierung die aktive Gewinnung von Lehrkräften konsequent fort, um den wachsenden Bedarf angesichts weiter steigender Schülerzahlen aufzufangen und die Situation bestmöglich zu stabilisieren.
Qualität und Personalgewinnung in Kitas stärken
Am 3. Juli 2025 hat die Landesregierung den Änderungsvertrag zum 3. KiQuTG mit dem Bund unterzeichnet. Somit hat sie den Weg dafür geebnet, dass Niedersachsen in den Jahren 2025 und 2026 jeweils rund 190 Millionen Euro für Qualitäts- und Teilhabeverbesserungen in der frühkindlichen Bildung vom Bund erhält. Die Mittel werden zur weiteren Finanzierung der wichtigen Sprach-Kitas und für die Beschäftigung von zusätzlichem Personal und für Qualifizierungsmaßnahmen verwendet.
Damit fördert die Landesregierung die pädagogische Qualität, erleichtert die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeitender und stärkt so die Arbeit der Kita-Träger.
Digitale Endgeräte ab Jahrgang 7
Ende Juni 2025 hat die Landesregierung die Weichen gestellt, um den Lernort Schule noch digitaler und damit zeitgemäß zu gestalten. Bis zu 800 Millionen Euro sollen bis 2031 zur Verfügung gestellt werden, um beginnend mit Jahrgang 7 ab dem Schuljahr 2026/27 den Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten auszustatten. Denn die Digitalisierung ist längst fester Bestandteil unseres Alltags und auch aus dem Schulumfeld nicht mehr wegzudenken. Digitales Lernen darf dabei jedoch nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein.
Freiräume: 460.000 Euro für innovative Schul- und Unterrichtsentwicklung
Niedersachsen hat den Schulen im Juni 350.000 Euro im Rahmen des „Ermöglichungsbudgets“ zur Verfügung gestellt. Die Mittel können für die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie pädagogische Innovationen genutzt werden. Das Förderprogramm war innerhalb weniger Tage ausgeschöpft. Aus Haushaltsmitteln konnten kurzfristig weitere 110.000 Euro bereitgestellt werden. Das zeigt, dass in Niedersachsens Schulen eine große Aufbruchstimmung herrscht. Schulen machen sich auf den Weg, ihre Schulgemeinschaften und Konzepte innovativ und nach den individuellen Bedarfen vor Ort zu gestalten.
Bundesratsinitiative zur Ganztagsbetreuung in den Ferien
Der Bundesrat hat auf Initiative Niedersachsens einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch beschlossen. Damit soll es Kommunen ermöglicht werden, auch niedrigschwellige Ferienangebote der Jugendarbeit zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagsbetreuung einzusetzen. So sollen die Kommunen die Betreuung flexibler organisieren und bestehende Strukturen sichern und ausbauen können.
Einfacher, schneller, günstiger
Digitalisierung bündeln und steuern
Mit dem Haushaltsentwurf 2026 wird erstmals ein eigener Einzelplan 19 „Digitalisierung und Informations- und Kommunikationstechnik“ eingeführt. Er soll die Finanzierung von IT-Projekten transparent machen, Prioritäten setzen und die Steuerung verbessern.
Parallel werden die Digitalisierungsaktivitäten des Landes im Innenministerium gebündelt. Geplant ist die Einrichtung einer Digitalisierungsstaatssekretärin, die die Projekte ressortübergreifend steuert und die Kommunen eng einbindet.
Künftig wird jedes Gesetzesvorhaben einem verpflichtenden „Digitalcheck“ unterzogen. So soll sichergestellt werden, dass digitale Transformation frühzeitig berücksichtigt wird und Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen von einer modernen, digitalen Verwaltung profitieren.
Niedersächsische Immobilienanstalt (NIA) gegründet
Im Juni 2025 hat das Kabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Errichtung der „Anstalt Niedersächsische Immobilienaufgaben“ (NIA) zum 1. Januar 2026 vorsieht. Sie soll künftig zentrale Bau- und Sanierungsprojekte des Landes übernehmen. Aufgabe der NIA ist es, große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von Bestandsgebäuden mit erheblichem Investitionsvolumen zu realisieren. Die Landesbehörden treten dabei als Mieter auf und zahlen die vollen Nutzungskosten. So wird Kostentransparenz hergestellt und die Finanzierung langfristig gesichert.
Mit der Einrichtung der NIA beginnt ein grundlegender Strukturwandel im Landesbau: Der Sanierungsstau wird systematisch abgebaut und Bauvorhaben werden effizienter umgesetzt.
Als erstes Großprojekt übernimmt die NIA den Neubau der Justizvollzugsanstalt (JVA) Hannover. Die Zahl der Haftplätze soll auf 800 erhöht werden, um die hohe Belastung des geschlossenen Vollzugs abzufedern. Auf dem Gelände soll außerdem ein Multifunktionssaal entstehen, der vor allem als Gerichtssaal für Großverfahren mit besonderen Sicherheitsanforderungen nutzbar ist.
Maßnahmen für einen effizienteren Landesbau
Als Teil der Regierungsinitiative „Einfacher, schneller, günstiger“ hat das Kabinett Mitte Juni 2025 weitere Maßnahmen zur Beschleunigung von Bauprojekten beschlossen. Ziel ist es, die Prozesse im Staatlichen Baumanagement Niedersachsen zu verschlanken und Bauvorhaben spürbar schneller umzusetzen.
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören:
- Reduzierung der Aufsichtsstufen, um eindeutige Verantwortlichkeiten zu schaffen und Schnittstellen zu reduzieren.
- Standardisierung von Abläufen, damit Prozesse planbarer und einheitlicher ablaufen.
- Ausbau digitaler Arbeitsmethoden in den Bauämtern, um Verwaltungsverfahren zu beschleunigen.
Mit diesen Veränderungen sollen die Bauämter vor Ort gestärkt und das vorhandene Personal effizienter eingesetzt werden.
Nächste Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung sorgt für erhebliche Vereinfachungen im Bauprozess. Insbesondere werden Genehmigungsprozesse für Neubauten und Umbauten deutlich beschleunigt, indem der Umfang der erforderlichen Prüfungen und Kontrollen verringert wird.
So müssen bei Umbauten bestehender Gebäude nicht mehr alle aktuellen bautechnischen Standards angewendet werden, was sowohl Zeit als auch Kosten spart. Der Paradigmenwechsel geht einher mit der Stärkung der unternehmerischen Verantwortung und der Förderung von unternehmerischer Freiheit bei der Planung von Bauvorhaben. Mit einer nun anstehenden nächsten Novelle werden weitere Erleichterungen geschaffen, indem der Katalog verfahrensfreier Maßnahmen erneut erweitert wird, was für Bauherren und Behörden eine weitere Entlastung bedeutet.
Wertgrenzenverordnung (NWertVO) – Mai 2025
Die Wertgrenzen für die Direktaufträge und für vereinfachte Vergabeverfahren sind für öffentliche Auftraggeber merklich höher als vorher. Das ist eine Erleichterung gerade für kleinere Vergabestellen, wie etwa die in den niedersächsischen Kommunen, und für Schulen, die nun ohne großen Aufwand kleinere Aufträge deutlich schneller und zielgerichteter vergeben können.
Die Eckpunkte sind:
- Direktauftragsgrenzen wurden einheitlich auf 20.000 Euro (netto) für Liefer-/Dienst- und Bauleistungen erhöht
- Für Schulen: Direktaufträge für Liefer-/Dienstleistungen sind bis 100.000 Euro (netto) möglich - zum Beispiel für Klassen-/Jahrgangsfahrten oder Ganztagsangebote. Effekt: Kleine Vergabestellen und Kommunen werden spürbar entlastet; Verfahren werden schneller.
Daseinsvorsorge und Regionalentwicklung
Investitionsprogramm Krankenhäuser
Im Juni hat das Land 316 Millionen Euro für 30 Klinikprojekte bereitgestellt:
293,9 Millionen Euro für laufende Hauptbauprojekte, 14,6 Millionen Euro für Baukostensteigerungen, 7,5 Millionen Euro für kleinere Maßnahmen und Großgeräte.
Große Vorhaben sind: Zusammenlegung Delme Klinikum (52 Millionen Euro),
Neu-/Umbau Ammerland-Klinik Westerstede (25 Millionen Euro), Neubau Stationsbereich KRH Psychiatrie Wunstorf (24 Millionen Euro).
Regionale Versorgungszentren werden landesweit gefördert
Die Landesregierung hat beschlossen, auf der Grundlage des erfolgreichen Modellprojekts „Regionale Versorgungszentren“ (RVZ) ab 2026 eine landesweite Förderung für interessierte Kommunen zu etablieren. Im Mai 2025 wurden hierfür weitere 15 Kommunen ausgewählt, die bis Ende des Jahres Machbarkeitsstudien zur Einrichtung von RVZ erstellen. Im Haushaltsplanentwurf 2026 sind jährlich 2,5 Millionen Euro für die Verstetigung des Förderangebots eingeplant. Ziel ist es, die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum zu sichern und auszubauen.
EU-Landesförderstrategie 2028–2034: Beteiligungsprozess gestartet
Am 18. August hat das Land den Beteiligungsprozess für die EU-Förderstrategie 2028–2034 eröffnet. Bis Sommer 2026 erarbeitet Niedersachsen nun die strategischen Leitplanken für die kommende Förderperiode. Eingebunden sind Ressorts, Wirtschaft, Sozial- und Umweltpartner sowie weitere Stakeholder. Neben Online-Formaten sind Präsenz-Workshops vorgesehen. Themenfelder sind unter anderem Arbeit, Energie, Klima, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und Wirtschaft.
Städtebauförderung 2025
Bund und Land fördern gemeinsam mit rund 122 Millionen Euro die nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden. Daraus entstehen Gesamtinvestitionen von 205 Millionen Euro in 131 Projekten. Ziele sind: klimaangepasste Quartiere, attraktive Zentren, Impulse für Handwerk, Baugewerbe, Planung und Stadtentwicklung durch Folgeinvestitionen.
Wirtschaftliche Entwicklung und gute Arbeit
Erster Niedersächsischer Transformationsgipfel
Am 19. Juni 2025 fand in der Marktkirche Hannover der erste Niedersächsische Transformationsgipfel statt. Über 300 Teilnehmende aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft diskutierten, wie der Weg zu einer klimaneutralen, digitalen und gerechten Gesellschaft gestaltet werden kann.
Themen waren unter anderem Industriepolitik, Investitionen in Bildung, Digitalisierung und KI, Fachkräftesicherung, Energiewende, Bürokratieabbau und der Erhalt von Beschäftigung. Die Teilnehmenden konnten wichtige Impulse und Erkenntnisse mitnehmen für ihre jeweils eigenen Transformationsprozesse.
Der Gipfel zeigte: Transformation ist keine Bedrohung, sondern eine gemeinsame Gestaltungsaufgabe. Niedersachsen versteht den Wandel als Chance – wirtschaftlich, gesellschaftlich und ökologisch.
Bundesratsinitiative Europäischer Aktionsplan für Stahl und Metalle
Niedersachsen setzt sich gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Bremen und dem Saarland für die Umsetzung des europäischen Aktionsplans für Stahl und Metalle ein. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Stahlindustrie zu sichern und den Transformationsprozess hin zur Klimaneutralität abzusichern.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, wettbewerbsfähige Strompreise sicherzustellen, Handelsschutzmaßnahmen zu ergreifen und einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz einzuführen. Zudem wird ein nationaler Stahlgipfel vorgeschlagen.
Bundesratsinitiative Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung
Niedersachsen hat eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, die eine umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes fordert. Gefordert werden unter anderem: besserer Schutz von Betriebsratsgründungen, stärkere Rechte bei Datenschutz, KI-Einsatz, Homeoffice, flexiblen Arbeitszeiten, digitales/hybrides Wahl- und Sitzungsrecht, Beratungsrechte bei Betriebsübergängen sowie eine erweiterte Arbeitnehmerdefinition (z. B. Plattformbeschäftigte).
Land tritt der Emsachse bei
Im Juni 2025 hat die Landesregierung die Mitgliedschaft in der Wachstumsregion Emsachse erklärt. Die Emsachse ist ein Zusammenschluss von Unternehmen, Kommunen, Bildungseinrichtungen und Verbänden in Ostfriesland, im Emsland und in der Grafschaft Bentheim. Mit mehr als 850 Mitgliedern verfolgt sie das Ziel, Wirtschaftswachstum zu stärken und Arbeitsplätze zu schaffen. Durch den Beitritt unterstützt das Land die Arbeit der Emsachse als starken Partner der Regionalentwicklung.
Antrag auf Anerkennung des Net-Zero Valley
Im Juni 2025 wurde in der Landesvertretung in Brüssel der Antrag auf Anerkennung der Region „NetZero Nordwest Deutschland“ als europäisches Net-Zero Valley übergeben. Ziel ist es, die Küstenregion Niedersachsens – vom Emsland bis zur Elbmündung – als Modellregion für klimaneutrale Industrie im Rahmen des europäischen Net-Zero Industry Acts zu etablieren.
Die Region bringt dafür erhebliche Voraussetzungen mit: 6.400 Hektar Potenzialflächen,
155 Netto-Null-Projekte und ein Investitionsvolumen von rund 35 Milliarden Euro. Im Zentrum stehen Wasserstoff, Batterietechnologien, Energiespeicher, Wind- und Solartechnologien sowie Netz- und Industrieinfrastrukturen. Die Anerkennung als Net-Zero Valley würde unter anderem beschleunigte Genehmigungen, Zugang zu EU-Fördermitteln in der Periode 2028–2034 und höhere internationale Sichtbarkeit im Standortmarketing bringen. Eine Entscheidung wird bis Ende des ersten Quartals 2026 erwartet.
Härtefälle bei der Grundsteuer abfedern
Im Juli 2025 hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Gemeinden künftig in besonderen Fällen einen Erlass oder eine teilweise Befreiung von der Grundsteuer gewähren können. Der Hintergrund sind Erkenntnisse aus der Umsetzung der Grundsteuerreform. Dabei hat sich gezeigt, dass es in zwei Fallgruppen zu erheblichen Härten kommen kann:
- Resthöfe, die im Vergleich zur bisherigen Rechtslage deutlich höhere Belastungen tragen müssen.
- Unbebaute oder ungenutzte Grundstücke im Außenbereich, die unverhältnismäßig belastet würden.
Mit der geplanten Gesetzesänderung sollen Gemeinden die Möglichkeit erhalten, auf solche Fälle flexibel zu reagieren Bürgerinnen und Bürgern sowie Vereine gezielt zu entlasten.
Landeswohnungsgesellschaft „WohnRaum Niedersachsen GmbH“ (WRN)
Die Landesregierung geht mit der Landeswohnungsgesellschaft weiter aktiv gegen Wohnraummangel vor. Erste Transaktion war der Erwerb von 85 Wohnungen im Quartier „Ehlers Höfe“ in Hannover-Badenstedt. Im Landeshaushalt sollen außerdem weitere 200 Millionen Euro für den Aufbau bereitgestellt werden. Erste Wohnungen sind 2027 bezugsfertig. Weitere Ankäufe und Projekte werden folgen.
Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft: Forschung schneller in Anwendung bringen
Niedersachsen setzt auf den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Ziel ist es, Forschungsergebnisse schneller in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu überführen. Dafür stärkt die Landesregierung Kooperationen und fördert praxisnahe Innovationsprojekte:
- Cybersicherheit (Leibniz-CISPA Center for Industrial Security)
Kooperation Leibniz Universität Hannover und CISPA – Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit. Niedersachsen fördert das Projekt mit 11 Millionen Euro aus „zukunft.niedersachsen“. Ziel ist: industrielle IT-Sicherheit stärken und Unternehmen besser vor Cyberangriffen schützen.
- Batteriezellforschung / Circular Production (CPC) – TU Braunschweig
Für einen Forschungsneubau fließen 31,6 Millionen Euro aus „zukunft.niedersachsen“. Inhalte sind: nachhaltig designte und produzierte Batterien, Verfahren für Second-Life-Nutzung von Akkus.
- Forschungsbau „AgriFutur“ – Universität Göttingen
Gemeinsame Finanzierung von Bund und Land in Höhe von rund 67 Millionen Euro. Ziel ist: innovative Lösungen für Landwirtschaft und Ernährung der Zukunft.
- Agrarforschung Niedersachsen (Universitäten Göttingen & Osnabrück)
Bis 2030 investiert das Land 68 Millionen Euro in zwei große Verbundprojekte zu Nachhaltigkeit, Klimaanpassung, KI und Robotik – als Ergänzung zum Projekt ZERN (Zukunft Ernährung Niedersachsen).
- EXIST „Startup Factories“ – GOe Future (UMG Göttingen)
Erfolg im Bundesausschreibungsverfahren, Förderung bis zu 10 Millionen Euro. Aufbau eines starken Netzwerks für Ausgründungen im Life-Sciences-Bereich; Ziel ist: Zahl der Start-ups deutlich steigern.
Masterplan Ems 2050 – Großschiffsliegeplatz Emden
Im Rahmen des „Masterplan Ems 2050“ wurde der Bau des vom Umweltministerium finanzierten, neuen Großschiffsliegeplatzes im Emder Hafen gestartet. Das 70-Millionen-Euro-Projekt soll die Nachteile ausgeglichen, die durch die flexible Tidesteuerung der Ems im Emder Hafen entstehen. Gleichzeitig werden damit zentrale Masterplan-Ziele verknüpft: Lösung des Schlickproblems in der Ems und Sicherung der wirtschaftlichen Entwicklung der Region.
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Gesetz zur Sicherung und Verbesserung der bäuerlichen Agrarstruktur (NASVG)
Landwirtschaftlicher Boden wird immer begehrter – und daher auch teurer. Für Landwirtinnen und Landwirte wird es zunehmend schwieriger, Flächen zu kaufen oder zu pachten. Ziel des Gesetzes ist die Sicherung und Förderung selbstständig wirtschaftender bäuerlicher Betriebe: Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf an den Landtag überwiesen. Ziele sind:
- Flächenzugang für selbstwirtschaftende bäuerliche Betriebe sichern.
- Land- und forstwirtschaftlicher Boden soll überwiegend von aktiven Land-/Forstwirtinnen und -wirten bewirtschaftet werden.
- Eine Preisbremse soll die Verteuerung des Bodens stoppen.
- Schutz vor Spekulation und branchenfremden Investoren.
- Existenzgründungen und Betriebsübernahmen erleichtern.
Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)
Mit den geplanten Änderungen des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) reagiert Niedersachsen auf die Herausforderungen des Klimawandels und steckt damit den Rahmen ab für ein modernes Wasserrecht, das Niedersachsen sowohl auf zu viel Wasser – beispielsweise durch Starkregenereignisse und Hochwasser – als auch auf zu wenig Wasser – etwa bei extremer Hitze und Dürreperioden – vorbereitet.
Das Gesetz soll insbesondere Maßnahmen zum Hochwasserschutz, Wassermanagement, Gewässerrenaturierung und Hafenausbauten für die Transformation beschleunigen und vereinfachen.
„Niedersächsischer Weg“ wird weiterentwickelt
Im Bereich des Niedersächsischen Weges wurde nach mehr als 30 Jahren die Roten Listen gefährdeter Arten aktualisiert und der Erweiterte Erschwernisausgleich vom Kabinett verabschiedet. Damit können – auch rückwirkend – rund zehn 10 Millionen Euro für Naturschutzleistungen von Landwirtinnen und Landwirten ausgezahlt werden.
Wolfsmanagement
Nach der „Berner Konvention“ wurde auch der Schutzstatus des Wolfes in der FFH-Richtlinie auf EU-Ebene abgesenkt. Zudem wurde für die „atlantische Region“ (die auch einen Großteil Niedersachsens abdeckt) ein „günstiger Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation festgestellt. Damit entsteht ein besserer Spielraum, um ein regionales Bestandsmanagement umzusetzen und gezielte Entnahmen rechtssicher zu ermöglichen. Als nächstes ist nun der Bund gefragt, schnellstmöglich den rechtlichen Rahmen und die EU-Beschlüsse in nationales Recht umzusetzen.
Förderung von Agroforstsystemen
Agroforstsysteme sind wahre Multitalente, wenn es um eine nachhaltige landwirtschaftliche Flächennutzung geht. Als Agroforstwirtschaft werden Landnutzungssysteme bezeichnet, bei denen Bäume oder Sträucher mit Ackerkulturen oder Tierhaltung auf einer Fläche kombiniert werden. Diese Form der Landnutzung bringt eine Reihe an positiven Effekten für den Klima- und Artenschutz mit sich: Agroforstsysteme binden Kohlenstoffe, fördern die Bodenqualität und bieten Lebensraum für Vögel und Insekten. Im Juni veröffentlichte das Landwirtschaftsministerium daher eine entsprechende neue Richtlinie zu deren Förderung; Anträge werden weiter entgegengenommen. Eine Million Euro stehen 2025 bereit.
Gesellschaft und Zusammenhalt
Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG)
Im Juni hat die Landesregierung die NGG-Novelle auf den Weg gebracht. Ziel ist, strukturelle Benachteiligungen von Frauen im öffentlichen Dienst abzubauen und Qualifikation statt Geschlecht über beruflichen Fortschritt entscheiden zu lassen.
Die Kernelemente sind:
- Unterrepräsentanz von Frauen: verpflichtende öffentliche Ausschreibung der Stellen.
- Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten: unter anderem Klagerecht und zweistufiges Beanstandungsverfahren.
- Paritätische Besetzung von Gremien in der öffentlichen Verwaltung.
- Weniger Aufwand: Gleichstellungspläne künftig mit Vierjahresrhythmus statt alle drei Jahre.
Programm fördert Demokratiebildung
In Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung und wachsender Polarisierung steht die Demokratie vor großen Herausforderungen. Eine Richtlinie für ein entsprechendes Förderprogramm im Umfang von 450.000 Euro wurde vor Kurzem veröffentlicht. Dieses setzt genau hier an: Es unterstützt gezielt Projekte, die demokratische Teilhabe in Schulen stärken und Schülerinnen und Schüler ermutigen, ihre Gesellschaft aktiv mitzugestalten.
Ehrenamt im Schiedswesen stärken
Die niedersächsischen Schiedsämter bereinigen jedes Jahr tausende kleine Konflikte, insbesondere aus dem Nachbarrecht. Die Landesregierung hat nun den Entwurf für eine grundlegende Reform der gesetzlichen Grundlagen verabschiedet. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass die Schiedsleute künftig leichter digital mit den Parteien kommunizieren können. Das Mindestalter für Schiedsleute wird gesenkt und die örtliche Zuständigkeit wird neu geregelt. Künftig kann in vielen Fällen auch das Schiedsamt angerufen werden, in dessen Bezirk sich der Konflikt abspielt.
Sicherheit und Migration
Novelle des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG)
Das Kabinett hat im August 2025 den Entwurf des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsgesetzes (NPOG) zur Verbandsanhörung freigegeben. Ziel ist es, die Befugnisse der Polizei an aktuelle sicherheitspolitische Entwicklungen und technische Möglichkeiten anzupassen.
Wichtige Punkte des Entwurfs sind:
- Bodycams: Der Einsatz von Bodycams soll künftig auch in privaten Wohnungen möglich sein, wenn dort Polizeieinsätze stattfinden. Künftig werden sie außerdem automatisch bei Waffeneinsätzen und beim Einsatz unmittelbaren Zwangs ausgelöst, zudem können Betroffene ihren Einsatz verlangen. Damit soll Transparenz erhöht und sowohl Polizeikräfte als auch Betroffene besser geschützt werden.
- Umgang mit Drohnen: Der Einsatz und die Abwehr unbemannter Fahrzeuge und Systeme wird klar geregelt. So soll die Polizei rechtlich abgesichert handeln können.
- Neue Möglichkeiten der Datenerhebung und -analyse: Moderne digitale Methoden sollen die Polizei in die Lage versetzen, Kriminalität besser zu erkennen und Straftaten aufzuklären. Der Einsatz von KI folgt dabei klaren Regeln, wird transparent gemacht, an richterliche Zustimmung gebunden und durch den Landesdatenschutzbeauftragten sowie wissenschaftlich begleitet. Die Nutzung der US-Software Palantir bleibt ausgeschlossen.
- Schutz vor häuslicher Gewalt: Niedersachsen führt ein Fußfessel-Modell ein, das sich am spanischen Vorbild orientiert. Frauen, die von Gewalt durch Ex-Partner bedroht sind, sollen mit einem technischen Gerät ausgestattet werden, das sie direkt warnt, wenn sich der Täter mit elektronischer Fußfessel nähert. Diese „elektronische Aufenthaltsüberwachung“ erhöht den unmittelbaren Schutz der Betroffenen.
Mit diesen Änderungen soll die Polizei zeitgemäße Rechtsgrundlagen bekommen, um ihre Aufgaben noch effektiver wahrnehmen zu können bei zugleich hohen Anforderungen an Rechtssicherheit, Transparenz und Grundrechtsschutz.
Der Entwurf berücksichtigt dabei sowohl das polizeiliche Interesse an der Nutzung neuer, zeitgemäßer Einsatzmittel als auch die datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben für deren Einsatz.
Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung
Am 1. Juli 2025 hat bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) die neue landesweite Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren ihre Arbeit aufgenommen. Sie bearbeitet künftig das Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz, das bisher in 52 kommunalen Ausländerbehörden angesiedelt war.
Durch die Bündelung wird eine einheitliche und schnellere Bearbeitung ermöglicht. Schrittweise übernimmt die Zentralstelle alle Verfahren, ab 2026 komplett. Damit werden die Kommunen entlastet und Verfahren für Unternehmen, die dringend Fachkräfte suchen, beschleunigt. Ziel ist es, Fachkräfte einfacher, schneller und günstiger nach Niedersachsen zu holen und damit auch die Wirtschaft im Land zu stärken.
Bundesratsinitiative zur Änderung des Asylgesetzes
Niedersachsen hat einen Gesetzesantrag eingebracht, um Asylverfahren zu beschleunigen. Verwaltungsgerichte sollen bei Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung die Berufung oder Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht zulassen können. Gleichzeitig werden Oberverwaltungsgerichte entlastet, indem Einzelrichter nach Klärung der Grundsatzfragen weitere Verfahren entscheiden dürfen. Damit sollen Abläufe beschleunigt und eine einheitlichere Rechtsprechung erreicht werden.
Keine Verfassungsfeinde im Staatsdienst: Reform des Disziplinarrechts
Im Juni 2025 hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften beschlossen. Kern des Entwurfs ist es, Disziplinarverfahren zu beschleunigen.
Künftig sollen Disziplinarmaßnahmen direkt durch die Disziplinarbehörden per Verfügung ausgesprochen werden können, anstatt über längere Verfahren mit Beteiligung weiterer Instanzen. Bei Verdachtsmomenten auf eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht können die Disziplinarbehörden zudem Auskünfte beim Verfassungsschutz einholen. Mit der Reform setzt die Landesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um: Verfassungsfeinde sollen schneller als bisher aus dem Staatsdienst entfernt werden können.
Neubau JVA Hannover – Startschuss
Die Landesregierung hat den umfassenden Neubau der JVA Hannover am bestehenden Standort gestartet (siehe auch: erstes Großprojekt der NIA). Der Gebäudebestand wird dabei in mehreren Bauabschnitten fast vollständig abgerissen und neu errichtet werden, sodass eine hochmoderne Justizvollzugsanstalt im Herzen der Landeshauptstadt entsteht. Nach Abschluss der Baumaßnahme werden fast 200 zusätzliche Haftplätze zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird Niedersachsen auf dem Gelände der JVA erstmals einen modernen Hochsicherheitssaal für Gerichtsverfahren mit besonderen Sicherheitsanforderungen erhalten.
Juristenausbildung modernisieren
Die Landesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Flexibilisierung der juristischen Ausbildung auf den Weg gebracht. Angehende Juristinnen und Juristen erhalten unter anderem mehr Freiräume, in denen sie Studienpraktika absolvieren, wie sie bestimmte Schlüsselqualifikationen nachweisen oder welchen Schwerpunktbereich sie im 2. Examen wählen. Vor allem aber stellt der Entwurf die Weichen, damit künftig das Examen nicht mehr zwingend handschriftlich verfasst werden muss, sondern auch am Laptop geschrieben werden kann.
Forensische Ambulanz – Therapieangebot ausgebaut
Mit der Eröffnung der Forensischen Ambulanz hat Niedersachsen das Therapieangebot für Sexual- und Gewaltstraftäter verbessert. Mit der Forensischen Ambulanz schafft Niedersachsen nun eigene, speziell auf den Bedarf der Justiz zugeschnittene Therapieangebote. Standorte werden zunächst Oldenburg und Hannover sein. Dieses Therapieangebot ist ein konkreter Schritt hin zu mehr Sicherheit für die gesamte Gesellschaft, weil eine erfolgreiche Therapie das Rückfallrisiko bei den verurteilten Täterinnen und Tätern deutlich senken kann.
Initiativen zu Femiziden und bildbasierter sexueller Gewalt auf der Justizministerkonferenz
Femizide klar als Mord erfassen: Bisher ist im Strafgesetzbuch nicht klar geregelt, dass Tötungen von Frauen aus geschlechtsspezifischen Gründen – sogenannte Femizide – stets als Mord einzustufen sind. Niedersachsen hat hier einen gemeinsamen Beschluss herbeigeführt, der den Bund auffordert, das zu ändern. Damit sendet Niedersachsen ein wichtiges Signal gegen Gewalt an Frauen und gegen geschlechtsbezogene Gewalt.
Bildbasierte sexuelle Gewalt konsequent ahnden: Auf Initiative Niedersachsens haben die Bundesländer sich einstimmig dafür ausgesprochen, bildbasierte sexuelle Gewalt konsequenter als bisher zu ahnden. Der Beschluss der Länder fordert den Bund auf, durch eine Reform des Strafrechts dafür zu sorgen, dass künftig das unbefugte Herstellen, Verbreiten oder Manipulieren von Bildaufnahmen in allen Fällen ohne Weiteres unter Strafe gestellt wird, wenn eine andere erwachsene Person nackt oder sexualbezogen gezeigt wird.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.08.2025
zuletzt aktualisiert am:
28.08.2025
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