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Niedersachsen konkretisiert Kostenregelungen bei der Tierkörperbeseitigung

Kabinett gibt Änderungsgesetz zur Verbandsbeteiligung frei


Hannover. Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz zur Verbandsbeteiligung freigegeben.


Zu den tierischen Nebenprodukten gehören unter anderem ganze Tierkörper und Tierkörperteile getöteter, beziehungsweise verendete Tiere, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Diese müssen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.


Mit dem Änderungsgesetz wird vorgeschlagen, die Begrifflichkeiten hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten an das Bundesrecht anzupassen und die Kostenregelungen zu konkretisieren.


Zur Kalkulation der Kosten im Rahmen eines öffentlichen Auftrags zur Beseitigung soll eine klar definierte Regelung geschaffen werden. Hierdurch sollen Rechtsstreitigkeiten über die Berechnung der wirtschaftlich notwendigen Kosten, die in der Vergangenheit oftmals sehr zeit- und kosten intensiv waren, vermieden werden.


Zudem sollen künftig die Verursacher für die Kosten der Beseitigung von Tieren, die auf dem Transport zur Schlachtung, oder in Einrichtungen des Bundes oder des Landes verenden oder dort getötet wurden, aufkommen. Derzeit tragen die Landkreise und kreisfreien Städte und die Tierseuchenkasse die Beseitigungskosten für die Tiere. Zukünftig sollen nicht länger niedersächsische Kostenträger für die Beseitigung aufkommen.


Zur verursachergerechten Erhebung der Gebühren für die Beseitigung der Tiere sieht das Änderungsgesetz die Aufnahme einer Rechtsgrundlage zur Übermittlung der Tierhalterdaten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse an den Inhaber der Beseitigungseinrichtung vor.


Eine Verbandsanhörung zur Anpassung an die neuen bundesrechtlichen Regelungen hat bereits stattgefunden; wegen inhaltlicher Änderungen ist eine erneute Verbandsbeteiligung vorgesehen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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