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Niedersachsen plant Fortschreibung des Landes-Raumordnungsprogramms

Beteiligungsverfahren zu Planungsabsichten läuft bis 10. Januar 2020 – Ministerin Otte-Kinast ruft Kommunen zu Stellungnahmen auf


Das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) soll fortgeschrieben werden, das hat das Kabinett in seiner Sitzung am (heutigen) Montag beschlossen. Das Landes-Raumordnungsprogramm steuert die räumliche Entwicklung des Landes und enthält unter anderem Festlegungen für zum Beispiel Naturschutz, Siedlungsflächen, Verkehrswege oder auch die Rohstoffgewinnung. Die derzeit gültige Fassung des Landes-Raumordnungsprogramm ist aus 2017.


Als besonders dringlich gilt der Ausbau der erneuerbaren Energien. Gemäß Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung wird die Steigerung der Offshore-Windenergie auf 20 Gigawatt bis 2030 angestrebt. Für die Anbindung im Niedersächsischen Küstenmeer werden dadurch zusätzliche Trassenräume für Kabelsysteme benötigt. Dafür müssen zeitnah raumordnerische Lösungen gefunden und festgelegt werden. Änderungen betreffen außerdem die Windenergienutzung an Land und im niedersächsischen Küstenmeer und den Ausbau der Photovoltaik.


Aktualisierungsbedarf gibt es unter anderem auch bei Festlegungen zum landesweiten Biotopverbund, bei den Festlegungen zum Trinkwasserschutz sowie beim Küsten- und Hochwasserschutz. Im Sektor „Mobilität, Verkehr und Logistik“ sieht die Landesregierung ebenfalls Bedarf für Änderungen. So sollen einerseits Festlegungen zu Güterverkehrszentren aktualisiert werden. Anderseits müssen verschiedene Vorranggebiete zur Sicherung von Schienenwegen und Straßen den aktuellen Festlegungen im jeweiligen Bundesbedarfsplan angepasst werden. Die Festlegungen zum Fahrradverkehr sollen ebenfalls aktualisiert werden.


Ende November wird auf Grundlage des Kabinettsbeschlusses das Beteiligungsverfahren zu den Planungsabsichten eingeleitet. Die Planungsabsichten und Beteiligungsmöglichkeiten werden unter „www.LROP-online.de“ veröffentlicht. Bis zum 10. Januar 2020 wird Gelegenheit bestehen, sich zu den Planungsabsichten zu äußern. Hierfür kann die dann unter „www.LROP-online.de“ bereitstehende Beteiligungsplattform genutzt werden. Stellungnahmen können auch an die Mailadresse „LROP-Fortschreibung@ML.Niedersachsen.de“ oder postalisch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gerichtet werden.


Niedersachsens Raumordnungsministerin Barbara Otte-Kinast: „Ich hoffe, dass insbesondere von den betroffenen Kommunen Anregungen und planungsrelevante Informationen eingehen und dass auch Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit nutzen, sich frühzeitig über geplante Entwicklungen zu informieren“. Dies sei wichtig, um die Festlegungen im Landes-Raumordnungsprogramm bedarfsgerecht und nachhaltig weiter zu entwickeln.


Nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen wird ein Entwurf zur Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms ausgearbeitet. Zu diesen Unterlagen werden Behörden und Öffentlichkeit ebenfalls umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Dies ist für Sommer 2020 vorgesehen. Ob eine weitere Überarbeitung des Entwurfs und eine nochmalige Beteiligung notwendig werden, hängt von den eingehenden Stellungnahmen ab. Weitere Verfahrensschritte bleiben abzuwarten. Bevor das Kabinett die Landes-Raumordnungsprogramm-Änderung endgültig beschließt, erhält auch der Niedersächsische Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.11.2019

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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