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Niedersachsen startet Bundesratsinitiative zur Finanzierung der Weiterbildung Psychotherapie

Die Niedersächsische Landesregierung bringt eine Initiative in den Bundesrat ein, die den Bundesgesetzgeber auffordert, die neue Weiterbildung Psychotherapie finanziell ausreichend abzusichern. Einen entsprechenden Beschluss hat das Landeskabinett in seiner Sitzung am (heutigen) Dienstag gefasst.

Hintergrund ist, dass seit 2019 das neue Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die entsprechende Approbationsordnung (PsychThApprO) gelten. Danach erfolgt der Abschluss der Ausbildung nach dem psychotherapeutischen Universitätsstudium durch eine Staatsprüfung. Es schließt sich eine fünfjährige Weiterbildung an. Diese Fach-Weiterbildung ist Voraussetzung, um sich nach § 95 c SGB V als Psychotherapeutin/Psychotherapeut niederzulassen und abzurechnen. Für die neue Weiterbildung geben die Landespsychotherapeutenkammern die Rahmenbedingungen in Weiterbildungsordnungen vor.

Die Struktur der Ausbildung beziehungsweise Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Praxen und Krankenhäusern sowie auch Ambulanzen richtet sich derzeit noch an der bis 2019 vorgesehenen Ausbildung nach altem Recht aus. Diese bestand aus einem Psychologie-Studium mit klinischem Anteil und einer in der Regel dreijährigen Ausbildung, an deren Ende die Staatsprüfung folgte. Entsprechend erfolgt derzeit noch eine Refinanzierung für die bisherige Ausbildungsstruktur. Eine Finanzierung der Weiterbildung nach neuem Recht findet sich bisher nicht.

„Es wichtig, dass der Bund endlich Klarheit über die Ausgestaltung der Finanzierung schafft. Das ist die zentrale Voraussetzung für genügend Weiterbildungsplätze und das Gelingen der Umstellung auf die neue Form der Weiterbildung. Mit der Bundesratsinitiative wollen wir das Thema starkstellen, damit wir ein ausreichendes Angebot an psychotherapeutischer Expertise sicherstellen können. Der Bedarf an Unterstützung bei psychischen Erkrankungen oder Störungen ist hoch“, erläutert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi.

Auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat zwischenzeitlich Vorschläge für entsprechende Finanzierungsregelungen vorgelegt. Zugleich ist derzeit eine Bundestags-Petition zu diesem Thema anhängig.

Zum stationären Bereich hatte Niedersachsen bereits eine Ergänzung der Bundespflegesatzverordnung vorgeschlagen, die bereits 2022 eine Bundesratsmehrheit erhalten hatte, vom Bundesgesundheitsministerium aber nicht umgesetzt worden war. Nunmehr gilt es, auch den ambulanten Bereich und die Ambulanzen in den Blick zu nehmen.

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

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erstellt am:
29.08.2023

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