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Niedersachsen startet erneut Bundesratsinitiative für ein Verzeichnis herrenloser Konten zugunsten unbekannter Erben

In ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag hat die Niedersächsische Landesregierung eine erneute Bundesratsinitiative für ein Verzeichnis herrenloser Konten zugunsten unbekannter Erben beschlossen. Der Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben verfolgt das Ziel, dass Erben erleichtert Auskünfte über mögliche Konten und Depots von Erblassern erhalten.

„Es sind sich alle Bundesländer einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Bei den Kreditinstituten sammelt sich Geldvermögen, das den rechtmäßigen Erben vorenthalten bleibt. Wir brauchen eine allgemein zugängliche Informationsquelle über Vermögensanlagen, wenn in angemessener Zeit kein Erbe Anspruch darauf erhoben hat“, erklärte Finanzminister Reinhold Hilbers.

Durch die rasant fortschreitende Digitalisierung im Bankengewerbe wird die Problematik noch verschärft. Von den rund 108 Millionen Girokonten wurden bereits in 2019 75 Millionen, also etwa 70 Prozent online geführt. Inzwischen dürften es deutlich mehr sein. Hinterlässt ein Verstorbener keine weiteren Hinweise auf ihm gehörende Online-Konten, so ist es für Erben schwer, davon Kenntnis zu erhalten. Auskunftsersuchen privater Personen ins Blaue hinein steht das Bankgeheimnis entgegen.

Niedersachsen hat bereits im Juni 2020 eine Gesetzesinitiative gestartet. Die Finanzministerkonferenz hat daraufhin am 24.09.2020 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe auf politischer Ebene unter der Federführung des Landes Niedersachsen beschlossen, an der auch Justizressorts beteiligt waren. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeitsgruppe ist der vorliegende überarbeitete Gesetzesantrag.

Der Gesetzentwurf von Niedersachsen knüpft an das erst 2015 eingeführte Verfahren zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen an. Wird in diesem automatisierten Verfahren den zur Anfrage Verpflichteten vom Bundeszentralamt für Steuern ein sogenannter Nullwert zurückgemeldet, so sind auch Sterbefälle davon umfasst, ohne dass dieses offengelegt wird. Künftig sollen die gespeicherten persönlichen Daten zum Verstorbenen und der Name des Kreditinstituts gleichzeitig auch an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden. Dieses soll mit den Daten künftig ein zentrales und öffentlich einsehbares Register im Internet führen, in dem insbesondere Erben alle für die weitere Geltendmachung von Vermögensansprüchen vorhandenen Informationen nachsuchen können. Die Möglichkeit des anlasslosen Suchens hierin, das heißt ein Datenstöbern wird durch ein automatisiertes Abrufverfahren nach Registrierung für klar definierte Interessenten deutlich erschwert.

Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf unbewegten oder auch herrenlosen Konten lässt sich mangels ausreichender Datenbasis nur schwer abschätzen. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen geht von bundesweit von bis zu zwei Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler e.V. schätzt das bundesweite Volumen sogar auf bis zu neun Milliarden Euro.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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