Artikel-Informationen
erstellt am:
13.09.2021
Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung
Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833
Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) soll geändert und ein entsprechender Entwurf in den Landtag eingebracht werden. Das hat das Kabinett am (heutigen) Montag beschlossen.
Inhaltlich schlägt der Entwurf für eine neues NWG folgende Schwerpunkte vor:
„Mit dem Gesetzentwurf kommen wir unserem wichtigsten Ziel einen großen Schritt näher – die Qualität unserer Gewässer und vor allem unseres Grundwassers zu verbessern und dieses rein zu halten“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies.
Nach der Verbandsbeteiligung sind etliche Stellungnahmen (unter anderem zur Wasserentnahmegebühr, der Gewässerentwicklung und -unterhaltung sowie den Feldmieten) eingegangen und in den Gesetzentwurf eingeflossen. „Die Bandbreite der Vorschläge macht deutlich: Einige Punkte werden wir in der neuen Wahlperiode aufgreifen müssen, weil sie uns auch künftig und in noch stärkerem Maße beschäftigen werden, wie zum Beispiel das Thema Starkregen“, so Lies. Dennoch sei er „sehr zufrieden mit dem sehr gelungenen Entwurf“, der jetzt dem Landtag zugeleitet werden soll: „Wir wollen das Konzept des Niedersächsischen Weges auch an dieser Stelle konsequent fortführen“, so der Minister, „schließlich müssen und wollen wir die anspruchsvollen Ziele der EU noch besser umsetzen – und zwar ohne den Betrieben, die die Flächen im ländlichen Raum bewirtschaften, unzumutbare Lasten aufzubürden. Das ist unser Weg in Niedersachsen, bei dem wir die Ziele von Natur- und Umweltschutz mit den Erfordernissen der Landwirtschaft in Einklang bringen. Gemeinsam erreichen wir so mehr – auch beim Schutz von Gewässern und Grundwasser in Niedersachsen.“
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13.09.2021
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