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Niedersächsisches Wassergesetz – Mit Novelle noch mehr tun für saubere Gewässer und Grundwasser in Niedersachsen

Das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) soll geändert und ein entsprechender Entwurf in den Landtag eingebracht werden. Das hat das Kabinett am (heutigen) Montag beschlossen.

Inhaltlich schlägt der Entwurf für eine neues NWG folgende Schwerpunkte vor:

  • Förderung der Ausweisung von Wasserschutzgebieten, indem das Land teilweise Ausgleichszahlungen der Wasserversorger übernimmt
  • Bei Kooperationen zum Grundwasserschutz sollten künftig messbare Ergebnisse erreicht werden
  • Korridore an Fließgewässern, die die naturnahe Entwicklung unterstützen, könnten ausgewiesen werden
  • Anpassungen in der Definition der „Gewässerunterhaltung“ mit dem Ziel, die ökologischen Ziele der Gewässerunterhaltung zu stärken
  • Verbesserung der Bedingungen für die Umsetzung der Maßnahmenprogramme, um die EU-Bewirtschaftungsziele zu erreichen
  • Ermächtigung zu einer Verordnung über ordnungsgemäße Feldmieten für Silage und Mist
  • Ermächtigung, die Wasserentnahmegebühr an die Inflation anzupassen

„Mit dem Gesetzentwurf kommen wir unserem wichtigsten Ziel einen großen Schritt näher – die Qualität unserer Gewässer und vor allem unseres Grundwassers zu verbessern und dieses rein zu halten“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies.

Nach der Verbandsbeteiligung sind etliche Stellungnahmen (unter anderem zur Wasserentnahmegebühr, der Gewässerentwicklung und -unterhaltung sowie den Feldmieten) eingegangen und in den Gesetzentwurf eingeflossen. „Die Bandbreite der Vorschläge macht deutlich: Einige Punkte werden wir in der neuen Wahlperiode aufgreifen müssen, weil sie uns auch künftig und in noch stärkerem Maße beschäftigen werden, wie zum Beispiel das Thema Starkregen“, so Lies. Dennoch sei er „sehr zufrieden mit dem sehr gelungenen Entwurf“, der jetzt dem Landtag zugeleitet werden soll: „Wir wollen das Konzept des Niedersächsischen Weges auch an dieser Stelle konsequent fortführen“, so der Minister, „schließlich müssen und wollen wir die anspruchsvollen Ziele der EU noch besser umsetzen – und zwar ohne den Betrieben, die die Flächen im ländlichen Raum bewirtschaften, unzumutbare Lasten aufzubürden. Das ist unser Weg in Niedersachsen, bei dem wir die Ziele von Natur- und Umweltschutz mit den Erfordernissen der Landwirtschaft in Einklang bringen. Gemeinsam erreichen wir so mehr – auch beim Schutz von Gewässern und Grundwasser in Niedersachsen.“


Artikel-Informationen

erstellt am:
13.09.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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