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Novellierung des Wattenmeergesetzes: Keine neuen Tiefbohrungen nach Öl- und Gas mehr im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“

Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, die geplante Änderung des Wattenmeergesetzes für die Landtagsberatung auf den Weg zu geben. Anlass für den Gesetzesvorschlag ist die Entscheidung der Landesregierung, den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ vor den Gefahren, die durchTiefbohrungen in seinem Gebiet für die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt hervorgerufen werden können, zu schützen. Außerhalb des Nationalparks liegende Projekte, wie das derzeit in den Medien viel diskutierte Vorhaben des niederländischen Unternehmens One-Dyas, sind von diesem Verbot von Tiefbohrungen im Nationalpark zunächst nicht betroffen.

Das Gesetz könnte so noch vor der Sommerpause vom Landtag abschließend beraten und beschlossen werden. „Wir wollen das Niedersächsische Wattenmeer in seiner Bedeutung als einzigartiger Naturraum schützen. Und das heißt: Im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer wird es in Zukunft keine Tiefbohrungen mehr nach Gas oder Öl geben“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies. „Grundsätzlich müssen wir allerdings angesichts der aktuellen Entwicklungen Projekte für Fördervorhaben in der Nordsee jenseits des Nationalparks grundsätzlich neubewerten. Hier ist die Landesregierung im Austausch sowohl mit den betroffenen Gemeinden vor Ort als auch bei diesem speziellen Vorhaben mit unseren niederländischen Nachbarn. Denn wir müssen beides sicherstellen: Den Schutz von Umwelt und Natur genauso wie auch eine sichere Versorgung mit Energie.“

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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