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Novellierung soll Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen verbessern – Kabinett beschließt Gesetzentwurf


Die Niedersächsische Landesregierung hat mit dem heutigen Kabinettbeschluss einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Berufsqualifikationsfeststellungs-gesetzes und weiterer berufsbezogener Fachgesetze zur Einbringung in den Landtag freigegeben.

Mit der Novellierung sollen bereits geltende bundesrechtliche Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auch in die jeweiligen niedersächsischen Gesetze einfließen. Hierzu gehört insbesondere das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. Damit können Arbeitgeber gemeinsam mit der zuständigen Ausländerbehörde das Anerkennungsverfahren neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voranbringen, so dass die Besetzung offener Stellen schneller gelingt.

Die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unterstützen die Fachkräftegewinnung sowie die berufliche Teilhabe aller Zuwanderinnen und Zuwanderer. Ein allgemeiner Rechtsanspruch auf die Gleichwertigkeitsprüfung am Maßstab des entsprechenden deutschen Referenzberufes besteht seit 2012. Mit dem Gesetzentwurf werden die Voraussetzungen für eine elektronische Verfahrensführung geschaffen. So werden beispielsweise Anerkennungsanträge künftig in einem größeren Umfang und komfortabler als bisher online gestellt werden können.

„Die beschleunigten Verfahren erhöhen für zugewanderte Menschen die Chancen auf eine Tätigkeit, die ihrer vorhandenen Qualifikation entspricht und unterstützen damit den Arbeitsmarktzugang“, betont Sozialministerin Daniela Behrens. „Gleichzeitig haben wir damit einen Ansatz, um dem Fachkräftemangel zum Beispiel in medizinischen Gesundheitsberufen entgegen zu wirken.“


Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Entwurf_Berufsqualifikationsgesetz

  Gesetzentwurf_Berufsqualifikationsgesetz
(PDF, 0,24 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.01.2022

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

http://www.niedersachsen.de

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