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Reduzierung von Lebensmittelabfällen – Kabinett bringt Bundesratsinitiative auf den Weg


Die stärkere Vermeidung von Lebensmittelabfällen soll künftig eine rechtliche Verpflichtung werden. Eine entsprechende Bundesratsinitiative zu Änderungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz hat das Niedersächsische Landeskabinett heute beschlossen. Ziel der Entschließung ist es, einen bundesweit einheitlichen Handlungsrahmen für die weitgehende Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu schaffen.

Dazu Umweltminister Olaf Lies: „Die in 2019 beschlossene ‚Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung‘ sieht vor, diese pro Kopf in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu halbieren und die Entstehung von Lebensmittelabfällen entlang der Lebensmittelversorgungskette zu verringern.

Gleichzeitig zeigte spätestens die Studie ‚Das große Wegschmeißen‘ des World Wide Fund For Nature (WWF) aus 2015 wie groß hier in Deutschland das Potential ist; von den jährlichen über 18 Millionen Tonnen Nahrungsmitteln in Deutschland im Abfall sind über die Hälfte, nämlich ca. 10 Millionen Tonnen, vermeidbar.

Mit unserer Bundesratsinitiative wollen wir dem Thema der Reduzierung von Lebensmittelverschwendung einen rechtlichen Rahmen auf Bundesebene geben, den es bisher noch nicht hat.“

Unter anderem folgende Punkte werden in der Bundesratsinitiative gefordert:

Überschüssige Lebensmittel, die zum menschlichen Verzehr geeignet sind, sollen unter Beachtung der Lebensmittelsicherheitsvorgaben einschließlich der allgemeinen lebensmittelrechtlichen Rückverfolgbarkeits- und Informationsanforderungen durch Verkauf, Schenkung oder Eigentumsübertragung einer weiteren Verwendung als Lebensmittel zugeführt werden.

Die nicht mehr für den menschlichen Verzehr geeigneten Lebensmittel sollen unter Beachtung der Verfütterungsverbote für die Herstellung von Tierfutter zur Verfügung gestellt werden.

Die nicht mehr für die Herstellung von Tierfutter geeigneten Lebensmittel sollen beispielsweise zu Kompostierungszwecken für die Landwirtschaft oder zur Energiegewinnung, insbesondere durch anaerobe Vergärung, verwendet werden.

Hersteller und Vertreiber sind zu verpflichten, auf allen Herstellungs- und Handelsstufen sicherzustellen, dass Lebensmittel entsprechend den abfallwirtschaftlichen Zielen einer möglichst hochwertigen Verwendung zugeführt werden.

Unbeschadet der Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit dürfen Hersteller und Vertreiber ihre nicht verkauften Lebensmittel weder durch aktives Handeln noch durch den Verzicht auf eine zeitgerechte Abgabe für den menschlichen Verzehr oder andere Verwendungszwecke unbrauchbar machen.

Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, unter Berücksichtigung lebensmittelrechtlicher Vorgaben, eine Beschränkung der zivil- und strafrechtlichen Haftung bei Spenden von Lebensmitteln, die in redlicher Absicht gespendet wurden, zu prüfen.

Presseinformationen

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2021

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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