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Regelbeurteilungsverfahren in der Landesverwaltung – geschlechtergerecht beurteilen und Aufstiegschancen erhöhen

Mitentscheidend für den beruflichen Aufstieg im öffentlichen Dienst sind Regelbeurteilungen. In der Landesverwaltung werden sie alle drei Jahre erstellt. Am (heutigen) Dienstag hat Gleichstellungsministerin Carola Reimann dem Kabinett die Ergebnisse einer Auswertung der letzten Beurteilungsrunde 2017 in den Ministerien und der Staatskanzlei vorgestellt. Der Fokus lag dabei auf gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten. Dafür wurden die Beurteilungen von Frauen und Männern und Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten miteinander verglichen.

In den Beurteilungen 2017 haben sich die Ergebnisse der Frauen denen der Männer im Vergleich zu den vorherigen Beurteilungsrunden angenähert. Diese gute Entwicklung ist allerdings differenziert zu betrachten: Maßgeblich beeinflusst wurde das Ergebnis von den Beurteilungen der vollzeitbeschäftigten Frauen. Sie wurden im Verfahren 2017 in vielen Ressorts sogar besser beurteilt als Männer.

In allen Ressorts waren in mindestens einer der abgefragten Gruppen teilzeitbeschäftigte Frauen schlechter beurteilt als vollzeitbeschäftigte Frauen. Ausgewertet wurden die Gruppen des ehemaligen mittleren und gehobenen Dienstes und des ehemaligen höheren Dienstes.

Die teilzeitbeschäftigten Frauen profitieren bedauerlicherweise nicht von diesem Trend. Vielmehr zeigt sich, dass teilzeitbeschäftigte Frauen weiter benachteiligt werden. Besonders betroffen sind potentielle Führungskräfte (Beschäftigte ab Ebene der Referentinnen und Referenten, bzw. des ehemaligen höheren Dienstes) und Führungskräfte in Teilzeit. Der Trend hat sich seit den Jahren 2010/2011 verstetigt und verschärft.

Dabei appelliert Gleichstellungsministerin Carola Reimann an ihre Kolleginnen und Kollegen im Kabinett: „Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, für eine geschlechtergerechte Beurteilung zu sorgen. Die Leistung teilzeitbeschäftigter Frauen muss sichtbar werden – Benachteiligungen müssen ein Ende haben.“

Bei Teilzeitbeschäftigten besteht die Gefahr, dass ihre Arbeitsleistung nicht in gleicher Weise wahrgenommen wird wie bei Vollzeitkräften. Über 90 Prozent der Teilzeitbeschäftigten des Landes sind Frauen.

Diesem Umstand begegnet die Landesregierung mit entsprechenden Schulungen der Führungskräfte. Dabei geht es darum, dass Beurteilende für dieses Thema sensibilisiert werden und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlechtergerecht beurteilen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.07.2020

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

Nds. Staatskanzlei
Planckstraße 2
30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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