Sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten werden neu geregelt
Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag die Neufassung der Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten beschlossen. Damit werden Regelungen in diesem Bereich geändert sowie Bezüge zu den Bußgeldvorschriften in Fachgesetzen aktualisiert.
Nachdem das Tierseuchengesetz durch das Tiergesundheitsgesetz abgelöst, der Rundfunkgebührenstaatsvertrag durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ersetzt und das Niedersächsische Brandschutzgesetz neugefasst worden sind, war der Bezug der in diesen Vorschriften enthaltenen Bußgeldvorschriften auch aus Gründen der Rechtssicherheit zu aktualisieren.
Weiter werden Zuständigkeiten des Landesamtes für Verbraucherschutz für Ordnungswidrigkeitenverfahren auf die jeweils zuständige Verwaltungsbehörde verlagert sowie in geringfügigem Umfang Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeitenverfahren im Naturschutzbereich von den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten auf die Nationalparkverwaltung des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ übertragen.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zu diesen geplanten Zuständigkeitsverlagerungen, soweit sie die Kommunen betreffen, bereits ihr Einverständnis erklärt.
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erstellt am:
04.11.2014
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