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Staatliche Vertreterinnen für die Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission

Die evangelische Landeskirche und die Landesverbände der Diakonie haben sich zu neun Verbünden zusammengeschlossen, die zur Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt jeweils eine Unabhängige Regionale Aufarbeitungskommission (URAK) einrichten. Die evangelische Landeskirche in Niedersachsen hatte die Niedersächsische Landesregierung im letzten Jahr darum gebeten, zwei staatliche Vertreterinnen oder Vertreter für diese Kommission vorzuschlagen.

Dieser Bitte ist die Landesregierung nachgekommen und hat die Präsidentin der Klosterkammer Hannover, Dr. Thela Wernstedt, und die ehemalige Justizministerin des Landes Niedersachsen, Antje Niewisch-Lennartz, vorgeschlagen. Beide waren gerne bereit, in der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission mitzuwirken.

Frau Dr. Wernstedt und Frau Niewisch-Lennartz haben jetzt mitgeteilt, das ihnen von der Landesregierung übertragene Amt doch nicht antreten zu können. Ein Teil der von sexuellem Missbrauch Betroffenen hatte erklärt, nicht vertrauensvoll mit ihnen zusammenarbeiten zu wollen, weil sie sich zuvor ehrenamtlich in der Kirche engagiert hätten. Sie seien deshalb nicht (kirchen-)unabhängig genug.

Hierzu erklärte die Regierungssprecherin des Landes Niedersachsen Anke Pörksen:

„Die Landesregierung hält diese Bewertung für unhaltbar. Sowohl bei Antje Niewisch-Lennartz, als auch bei Thela Wernstedt handelt es sich um sehr anerkannte Personen des öffentlichen Lebens mit hohen Kompetenzen und vielfältigen Erfahrungen. Beide haben bereits in vielen Positionen bewiesen, dass sie über ein hohes Maß an innerer Unabhängigkeit verfügen. Es ist nicht nachvollziehbar, wie einige der Betroffenen zu der Einschätzung gelangt sind, mit diesen beiden Frauen nicht zusammenarbeiten zu können.

Wäre es denjenigen, die jetzt gegen die Mitwirkung der beiden Damen protestieren, um die Sache gegangen, hätten sie sich zunächst in einem Gespräch mit Frau Wernstedt und Frau Niewisch-Lennartz einen eigenen Eindruck verschaffen können.

Die nun vorab und pauschal von einigen der Betroffenen völlig ungerechtfertigterweise erklärte Ablehnung, wirft leider zugleich grundsätzliche Fragen auf. Die Landesregierung bedauert es sehr, sieht sich aber derzeit außerstande, die Arbeit der Kommission durch Benennung anderer Personen zu unterstützen. Auch alle weiteren etwaig von der Landesregierung zu nennenden Personen müssten befürchten, einem Screening unterworfen zu werden und dann gegebenenfalls unsachlichen Vorwürfen entgegentreten zu müssen. Dies ist nicht zumutbar.

Die Landesregierung hofft, dass die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der evangelisch-lutherischen Landeskirche dennoch gelingen möge.“

Presseinformationen Bildrechte: Niedersächsische Staatskanzlei

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.03.2025

Ansprechpartner/in:
Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

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30169 Hannover
Tel: 0511/120-6946
Fax: 0511/120-6833

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